Beim Einkauf im Supermarkt gibt es viele Regeln, die angeblich jeder kennt. Doch einiges davon stimmt rechtlich nicht. Darf man eine Traube probieren? Muss ein heruntergefallenes Joghurtglas bezahlt werden? Und welcher Preis gilt, wenn an der Kasse plötzlich mehr verlangt wird als am Regal?
Hier sind zehn typische Irrtümer einfach erklärt.
1. Darf ich Obst vor dem Kauf probieren?
Grundsätzlich nein. Solange Trauben, Kirschen oder anderes Obst noch nicht bezahlt wurden, gehören sie dem Supermarkt. Wer davon einfach etwas isst, nimmt fremdes Eigentum.
Viele Geschäfte drücken bei einer einzelnen Traube zwar ein Auge zu. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Wer probieren möchte, sollte vorher einen Mitarbeiter fragen.
Die Ware vorsichtig zu prüfen, ist dagegen erlaubt. So darf beispielsweise kontrolliert werden, ob Eier im Karton beschädigt sind oder ob eine Avocado reif ist. Die Ware oder Verpackung darf dabei aber nicht beschädigt werden.
2. Darf mein Kind schon vor der Kasse etwas essen?
Auch hier gilt zunächst: Die Ware gehört bis zur Bezahlung dem Geschäft.
In der Praxis werden Supermärkte häufig nichts dagegen haben, wenn beispielsweise ein Kind bereits einen Schluck aus einer Wasserflasche trinkt und die Flasche anschließend bezahlt wird. Rechtlich selbstverständlich ist das jedoch nicht.
Wichtig ist außerdem, dass an der Kasse noch eindeutig festgestellt werden kann, welches Produkt verbraucht wurde und was dafür bezahlt werden muss.
3. Kann ich im Geschäft gekaufte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben?
Nein. Das bekannte 14-tägige Widerrufsrecht gilt grundsätzlich für bestimmte außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossene Verträge, beispielsweise bei einem Onlinekauf. Für einen normalen Einkauf im Supermarkt besteht ein solches allgemeines Rückgaberecht nicht.
Gefällt einem ein gekauftes Produkt einfach nicht mehr, ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Anders sieht es bei mangelhafter Ware aus. Verdorbene Lebensmittel oder fehlerhafte Produkte können reklamiert werden. Ein Kassenbon erleichtert den Nachweis erheblich, ist aber nicht zwingend der einzige mögliche Kaufnachweis.
4. Welcher Preis gilt: Regal oder Kasse?
Dieser Punkt überrascht viele Verbraucher. Der Preis am Regal muss nicht automatisch der Preis sein, zu dem der Supermarkt die Ware verkauft.
Wird beispielsweise ein Produkt am Regal mit 1,99 Euro ausgezeichnet und an der Kasse werden 2,49 Euro verlangt, besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, die Ware für 1,99 Euro zu erhalten.
Der Kunde muss den höheren Preis allerdings auch nicht akzeptieren. Er kann auf den Kauf verzichten.
Deshalb lohnt es sich besonders bei größeren Einkäufen, auf die Preise an der Kasse zu achten.
5. Muss ich an der Kasse meinen Rucksack öffnen?
Ein Mitarbeiter darf darum bitten. Kunden müssen einer solchen Aufforderung aber nicht ohne Weiteres folgen.
Besteht der Verdacht auf einen Diebstahl, kann das Geschäft die Polizei verständigen. Außerdem darf ein Supermarkt aufgrund seines Hausrechts Regeln für mitgebrachte Taschen oder Rucksäcke aufstellen und beispielsweise verlangen, dass diese vor dem Einkauf in einem Schließfach untergebracht werden.
6. Muss ich ein heruntergefallenes Joghurtglas bezahlen?
Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, kann grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet sein. Fällt einem Kunden beispielsweise durch Unachtsamkeit ein Glas herunter, kann der Supermarkt Ersatz verlangen.
Dabei geht es allerdings nicht zwingend um den Verkaufspreis, sondern um den tatsächlich entstandenen Schaden.
Bei einem Joghurt werden viele Geschäfte kulant reagieren. Bei einer teuren Flasche Wein kann die Sache anders aussehen.
War die Ware dagegen so ungünstig gestapelt, dass der Kunde sie trotz normaler Vorsicht kaum passieren konnte, kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen.
7. Darf ich schlechte Erdbeeren oder kaputte Eier austauschen?
Nicht einfach selbst.
Wer aus mehreren Erdbeerschalen die schönsten Früchte zusammensucht, verändert möglicherweise Gewicht und Zusammensetzung der angebotenen Ware. Auch Eier sollten nicht eigenmächtig zwischen verschiedenen Kartons ausgetauscht werden.
Wer verdorbene oder beschädigte Lebensmittel entdeckt, sollte einen Mitarbeiter informieren und sich eine andere Packung nehmen.
8. Darf ich den Einkaufswagen mit nach Hause nehmen?
Nein. Der Einkaufswagen gehört dem Supermarkt und ist für den Einkauf beziehungsweise den dafür vorgesehenen Bereich bestimmt.
Auch wenn jemand nur wenige Straßen entfernt wohnt und den Wagen später zurückbringen möchte, darf er ihn nicht einfach mitnehmen.
Einige Supermärkte haben ihre Einkaufswagen inzwischen sogar mit technischen Sperren ausgestattet, die außerhalb eines bestimmten Bereichs die Räder blockieren.
9. Wann sollte ich den Kassenbon kontrollieren?
Am besten sofort nach dem Bezahlen und noch im Geschäft.
Wurden vier Joghurts berechnet, obwohl nur zwei im Einkaufswagen lagen, lässt sich das unmittelbar nach dem Einkauf wesentlich leichter klären.
Das Gleiche gilt für falsches Wechselgeld oder nicht berücksichtigte Angebote. Wer einen Fehler erst Stunden später zu Hause bemerkt, kann Schwierigkeiten bekommen, den tatsächlichen Ablauf nachzuweisen.
10. Darf der Supermarkt die Einkaufsmenge begrenzen?
Ja. Besonders bei Sonderangeboten können Händler den Verkauf auf haushaltsübliche Mengen beschränken.
Wer beispielsweise eine ganze Palette eines stark reduzierten Kaffees kaufen möchte, kann deshalb an der Kasse abgewiesen werden.
Was als haushaltsübliche Menge gilt, hängt vom jeweiligen Produkt und den Vorgaben des Händlers ab. Der Sinn solcher Begrenzungen besteht darin, dass nicht wenige Kunden den gesamten Vorrat eines Sonderangebots aufkaufen.
Viele vermeintliche Kundenrechte sind nur Kulanz
Beim Einkauf zeigt sich damit ein wichtiger Unterschied: Nicht alles, was Supermärkte ihren Kunden erlauben, ist auch ein gesetzliches Recht.
Ein Geschäft kann beispielsweise freiwillig einwandfreie Ware zurücknehmen, ein heruntergefallenes Joghurtglas nicht berechnen oder darüber hinwegsehen, wenn ein Kind bereits vor der Kasse aus einer Wasserflasche trinkt. Das sind jedoch häufig Kulanzentscheidungen.
Für Verbraucher lohnt es sich deshalb, ihre tatsächlichen Rechte zu kennen. Gerade bei falschen Preisen, Reklamationen oder Rückgaben kann dieses Wissen unnötigen Ärger an der Kasse vermeiden.