Die finanzielle Krise der PANDION AG erreicht eine neue Stufe. Das Immobilienunternehmen hat am 10. August 2026 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Besonders betroffen sind Anleger der von der Gesellschaft ausgegebenen Unternehmensanleihe mit der WKN A289YC / ISIN DE000A289YC5.
Für Investoren ist die Situation ernst. Bereits vor dem Insolvenzantrag war eine fällige Zinszahlung ausgeblieben. Damit steht nicht nur die Auszahlung ausstehender Zinsen infrage. Je nach Verlauf des Insolvenzverfahrens können Anleger auch einen erheblichen Teil ihres eingesetzten Kapitals verlieren.
Eigenverwaltung bedeutet nicht automatisch Rettung
Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung unterscheidet sich von einem klassischen Insolvenzverfahren dadurch, dass die Geschäftsführung grundsätzlich weiter im Amt bleibt und die Sanierung unter insolvenzrechtlicher Aufsicht selbst steuert.
Für Anleihegläubiger bedeutet dies allerdings keine Garantie, dass ihre Forderungen vollständig bedient werden. Entscheidend wird sein, welche Vermögenswerte vorhanden sind, welche Verbindlichkeiten bestehen, ob eine Sanierung gelingt und welche Quote für ungesicherte Gläubiger am Ende zur Verfügung steht.
Anleger sollten deshalb genau verfolgen, ob das Verfahren eröffnet wird und welche Fristen für die Anmeldung ihrer Forderungen festgesetzt werden.
Ausgefallene Zinsen sind ein deutliches Warnsignal
Besondere Bedeutung hat die bereits ausgebliebene Zinszahlung. Unternehmensanleihen funktionieren grundsätzlich so, dass Anleger einem Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen und dafür vereinbarte Zinsen erhalten.
Gerät der Emittent wirtschaftlich unter Druck, trägt der Anleger jedoch das Unternehmensrisiko mit. Anders als bei einem klassischen Bankguthaben besteht bei einer Unternehmensanleihe grundsätzlich die Gefahr, dass Zins- und Rückzahlungsansprüche nicht vollständig erfüllt werden können.
Im Insolvenzfall kann schlimmstenfalls ein großer Teil des investierten Kapitals verloren gehen.
Was Anleger jetzt beachten sollten
Für Betroffene kommt zunächst die Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren in Betracht. Dazu können insbesondere Ansprüche auf Rückzahlung des investierten Kapitals sowie gegebenenfalls offene Zinsforderungen gehören.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein zu prüfen, unter welchen Umständen die Anleihe erworben wurde.
Wurde sie über eine Bank, einen Anlageberater oder einen Vermittler empfohlen, stellt sich die Frage, ob der Anleger vollständig über die Risiken aufgeklärt wurde und ob das Produkt zu seinen persönlichen Anlagezielen und seiner Risikobereitschaft passte.
Eine Insolvenz allein begründet allerdings nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch gegen einen Berater oder Vermittler. Dafür müssen konkrete Pflichtverletzungen im jeweiligen Einzelfall vorliegen.
Besonders interessant sind Käufe aus 2025 und 2026
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Zeitpunkt des Erwerbs.
Wer die PANDION-Anleihe erst 2025 oder 2026 gekauft hat, sollte prüfen lassen, welche Informationen zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens zu diesem Zeitpunkt öffentlich bekannt waren oder einem beratenden Institut beziehungsweise Vermittler bekannt sein mussten.
Entscheidend ist dabei nicht allein, dass später eine Insolvenz eingetreten ist. Relevant wäre vielmehr, ob bereits beim Erwerb erkennbare Risiken bestanden, über die ein Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung hätte informiert werden müssen.
Je näher eine Anlageempfehlung zeitlich an eine wirtschaftliche Krise oder einen Zahlungsausfall heranrückt, desto wichtiger kann die Frage werden, welche Informationen zu diesem Zeitpunkt verfügbar waren.
Beratungsunterlagen können entscheidend werden
Betroffene sollten ihre Dokumente deshalb sorgfältig sichern. Von Bedeutung können insbesondere Kauf- oder Zeichnungsunterlagen, Beratungsprotokolle, Prospekte, Produktinformationen, E-Mails sowie Schriftverkehr mit Banken und Vermittlern sein.
Aus diesen Unterlagen lässt sich möglicherweise nachvollziehen, wie das Produkt beschrieben wurde und welche Risiken bei der Beratung angesprochen wurden.
Wurde eine Unternehmensanleihe beispielsweise als besonders sicher dargestellt, obwohl erhebliche Ausfallrisiken bestanden, könnte dies rechtlich relevant sein. Ob tatsächlich ein Beratungsfehler vorliegt, muss jedoch individuell geprüft werden.
Verjährung nicht aus den Augen verlieren
Auch mögliche Schadensersatzansprüche können verjähren.
Der Beginn und das Ende entsprechender Fristen hängen von mehreren Umständen ab, darunter der Zeitpunkt des Erwerbs und die Frage, wann der Anleger von möglichen Pflichtverletzungen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Gerade bei älteren Anlagegeschäften sollten Betroffene deshalb nicht unbegrenzt abwarten.
Immobilienkrise trifft nun auch Kapitalanleger
Der Fall zeigt zugleich ein grundsätzliches Risiko von Unternehmensanleihen aus der Immobilienbranche. Anleger investieren nicht direkt in einzelne Wohnungen oder Gebäude, sondern stellen einem Unternehmen Kapital zur Verfügung. Gerät dessen Geschäftsmodell unter Druck, können auch Anleihegläubiger unmittelbar betroffen sein.
Steigende Finanzierungskosten, schwierigere Immobilienverkäufe oder Projektverzögerungen können die Liquidität eines Projektentwicklers erheblich belasten.
Für Anleger ist deshalb entscheidend, zwischen dem Sachwert Immobilie und dem Kreditrisiko eines Immobilienunternehmens zu unterscheiden. Eine Anleihe eines Immobilienkonzerns ist nicht automatisch durch den Wert der Immobilien abgesichert.
Jetzt beginnt die entscheidende Phase
Für die Anleger der PANDION-Anleihe dürfte nun vor allem der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens entscheidend sein. Erst daraus wird sich ergeben, welche Forderungen anerkannt werden und mit welcher Rückzahlung möglicherweise zu rechnen ist.
Parallel dazu können individuelle Ansprüche aus einer früheren Anlageberatung geprüft werden.