Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laurinat Kultur- und Tiefbau GmbH aus Rotenburg an der Wümme beschäftigt die Justiz weiterhin. Mehr als zehn Jahre nach Beginn des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Walsrode erneut eine Entscheidung im Zusammenhang mit einer bereits angeordneten Nachtragsverteilung getroffen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Walsrode unter dem Aktenzeichen 11 IN 87/15 geführt. Mit Beschluss vom 19. August 2026 setzte das Insolvenzgericht die Vergütung und Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung fest.
Firmensitz der Laurinat Kultur- und Tiefbau GmbH ist die Harburger Straße 107, 27356 Rotenburg (Wümme). Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Walsrode unter HRB 204443 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Torsten Hastedt genannt.
Unternehmen war im Tiefbau und landwirtschaftlichen Drainagebau tätig
Die Laurinat Kultur- und Tiefbau GmbH war ein spezialisiertes Bauunternehmen. Der Unternehmensgegenstand umfasste den Kulturbau, den landwirtschaftlichen Drainagebau und den Tiefbau sowie entsprechende Dienstleistungen.
Damit bewegte sich das Unternehmen insbesondere in Bereichen, die für Landwirtschaft, Grundstücksentwässerung und Infrastruktur von Bedeutung sind.
Der Begriff Kulturbau bezeichnet im landwirtschaftlichen Zusammenhang Maßnahmen, mit denen Böden und Flächen für eine bessere landwirtschaftliche Nutzung erschlossen oder verbessert werden. Dazu können insbesondere Entwässerungsmaßnahmen und die Regulierung des Wasserhaushalts landwirtschaftlicher Flächen gehören.
Drainagebau als Spezialgebiet
Ein ausdrücklich genannter Schwerpunkt des Unternehmens war der landwirtschaftliche Drainagebau.
Drainagesysteme dienen dazu, überschüssiges Wasser aus landwirtschaftlich genutzten Böden kontrolliert abzuleiten. Dafür werden unterirdische Drainagerohre beziehungsweise Entwässerungssysteme verlegt.
Gerade bei Böden mit hohem Grundwasserstand oder geringer natürlicher Wasserdurchlässigkeit können solche Systeme für die landwirtschaftliche Nutzung von erheblicher Bedeutung sein.
Zu viel Wasser im Boden kann die Befahrbarkeit von Flächen einschränken, Pflanzenwurzeln schädigen und die Bewirtschaftung erschweren. Drainagesysteme sollen deshalb den Wasserhaushalt des Bodens verbessern.
Die Durchführung solcher Arbeiten erfordert spezielle Maschinen und Kenntnisse über Bodenverhältnisse, Gefälle, Wasserführung und die fachgerechte Verlegung der Drainageleitungen.
Auch klassischer Tiefbau gehörte zum Geschäft
Neben dem spezialisierten Drainagebau gehörte der Tiefbau zum Unternehmensgegenstand.
Tiefbau umfasst Bauarbeiten, die überwiegend unterhalb oder unmittelbar an der Geländeoberfläche durchgeführt werden. Dazu können Erdarbeiten, Grabenbau, Entwässerungsarbeiten, Rohrleitungsbau sowie die Vorbereitung von Grundstücken und Verkehrsflächen gehören.
Damit verfügte Laurinat über ein Tätigkeitsprofil, das landwirtschaftliche Spezialarbeiten mit klassischen Tiefbauleistungen verband.
Welche konkreten Projekte die Gesellschaft in den letzten Jahren vor der Insolvenz ausführte und wie viele Mitarbeiter sie damals beschäftigte, lässt sich aus den verfügbaren Informationen nicht mehr zuverlässig rekonstruieren.
Insolvenzverfahren stammt bereits aus dem Jahr 2015
Auffällig ist vor allem das Alter des Insolvenzverfahrens.
Das Aktenzeichen 11 IN 87/15 zeigt, dass das Verfahren bereits im Jahr 2015 beim Amtsgericht Walsrode anhängig wurde.
Damit liegt der Beginn des Verfahrens inzwischen mehr als ein Jahrzehnt zurück.
Dass ein Insolvenzverfahren nach einer solchen Zeit noch einmal zu gerichtlichen Entscheidungen führt, ist keineswegs ausgeschlossen. Gerade durch eine Nachtragsverteilung können auch nach dem eigentlichen Abschluss eines Insolvenzverfahrens später entdeckte oder nachträglich verfügbare Vermögenswerte noch an die Gläubiger verteilt werden.
Nachtragsverteilung bereits 2024 angeordnet
Genau dies ist bei der Laurinat Kultur- und Tiefbau GmbH der Fall.
Das Amtsgericht hatte bereits am 18. April 2024 eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Eine Nachtragsverteilung kommt grundsätzlich in Betracht, wenn nach Abschluss beziehungsweise nach einer fortgeschrittenen Abwicklung eines Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte auftauchen oder Gelder verfügbar werden, die zur Insolvenzmasse gehören.
Das können beispielsweise später eingegangene Zahlungen, nachträglich realisierte Forderungen oder andere Vermögenswerte sein, die bei der ursprünglichen Verteilung noch nicht berücksichtigt werden konnten.
Diese Vermögenswerte können dann nachträglich zugunsten der Insolvenzgläubiger verwertet beziehungsweise verteilt werden.
Rund 5.004 Euro bilden Berechnungsgrundlage
Im vorliegenden Fall ist die Summe vergleichsweise überschaubar.
Nach Angaben des ehemaligen Insolvenzverwalters beträgt die für die Vergütung maßgebliche Berechnungsmasse 5.003,90 Euro.
Diese Summe ist nicht automatisch mit dem Betrag gleichzusetzen, der letztlich vollständig an die Gläubiger ausgezahlt wird. Aus der Masse müssen unter anderem die im Zusammenhang mit der Nachtragsverteilung entstehenden Kosten berücksichtigt werden.
Das Amtsgericht musste deshalb nun auch die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters für seine zusätzliche Tätigkeit festsetzen.
Insolvenzverwalter erhält zusätzliche Vergütung
Für eine Nachtragsverteilung kann dem ehemaligen Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung zustehen.
Das Amtsgericht Walsrode legt dafür § 6 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung zugrunde.
Nach der gerichtlichen Bekanntmachung wird bei der Laurinat Kultur- und Tiefbau GmbH von einer Vergütung in Höhe von 25 Prozent der einfachen Staffelvergütung des Insolvenzverwalters ausgegangen.
Hinzu kommen die erstattungsfähigen Auslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent.
Die konkrete Endsumme der festgesetzten Vergütung nennt die öffentliche Bekanntmachung allerdings nicht.
Nachtragsverteilung zeigt, dass noch Vermögen aufgetaucht ist
Interessant ist vor allem, dass mehr als acht Jahre nach Beginn des Insolvenzverfahrens überhaupt noch eine Nachtragsverteilung erforderlich wurde.
Dies zeigt, dass nachträglich ein Vermögenswert beziehungsweise ein Geldbetrag der früheren Insolvenzmasse zugeordnet werden konnte.
Woher die Berechnungsmasse von 5.003,90 Euro konkret stammt, wird in der Bekanntmachung nicht erläutert.
Deshalb lässt sich nicht feststellen, ob es sich beispielsweise um eine verspätete Zahlung, eine nachträglich realisierte Forderung, eine Steuererstattung oder einen anderen Vermögenswert handelt.
Kein neues Insolvenzverfahren
Die aktuelle Bekanntmachung darf nicht als neue Insolvenz der Laurinat Kultur- und Tiefbau GmbH verstanden werden.
Es handelt sich vielmehr um eine weitere gerichtliche Maßnahme innerhalb beziehungsweise im Nachgang des bereits seit 2015 bestehenden Insolvenzverfahrens.
Auch die Festsetzung der Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters bedeutet nicht, dass nun plötzlich erneut ein vollständiges Insolvenzverfahren beginnt.
Es geht ausschließlich um die Abwicklung der bereits 2024 angeordneten Nachtragsverteilung.
Gläubiger können noch von der Nachtragsverteilung profitieren
Eine Nachtragsverteilung dient grundsätzlich den Gläubigern des ursprünglichen Insolvenzverfahrens.
Nach Abzug der mit der Nachtragsverteilung verbundenen Kosten kann ein verbleibender Betrag entsprechend den insolvenzrechtlichen Regeln verteilt werden.
Bei einer Berechnungsmasse von lediglich 5.003,90 Euro dürfte der wirtschaftliche Effekt für einzelne Gläubiger allerdings davon abhängen, wie viele Forderungen im ursprünglichen Verfahren festgestellt wurden und wie hoch diese insgesamt waren.
Je größer die Summe der Insolvenzforderungen, desto geringer fällt bei einer kleinen zusätzlichen Masse regelmäßig der auf den einzelnen Gläubiger entfallende Betrag aus.
Mehr als zehn Jahre nach der Insolvenz noch nicht vollständig erledigt
Der Fall zeigt, wie lange die wirtschaftliche Abwicklung einer Gesellschaft nach einer Insolvenz dauern kann.
Die Laurinat Kultur- und Tiefbau GmbH war auf Kulturbau, landwirtschaftlichen Drainagebau und Tiefbau spezialisiert. Das Unternehmen mit Sitz in der Harburger Straße 107, 27356 Rotenburg (Wümme) geriet bereits 2015 in das Insolvenzverfahren.
Mehr als acht Jahre später ordnete das Amtsgericht Walsrode am 18. April 2024 eine Nachtragsverteilung an. Nun, weitere zwei Jahre später, wurde die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters für diese Tätigkeit festgesetzt.
Das Verfahren wird weiterhin unter dem Aktenzeichen 11 IN 87/15 geführt.
Die Entscheidung vom 19. August 2026 zeigt damit weniger eine neue wirtschaftliche Krise als vielmehr die außergewöhnlich lange Nachwirkung einer Unternehmensinsolvenz: Selbst mehr als zehn Jahre nach Beginn des Verfahrens können noch Vermögenswerte auftauchen und gerichtliche Entscheidungen erforderlich werden.