Verbraucher sollten derzeit bei einem vermeintlichen Einkaufsgutschein von Edeka besonders vorsichtig sein. Gewarnt wird vor einer Registrierung auf der Internetseite ed.grosseslos.com. Hinter dem angeblichen Gutscheinangebot könnte sich eine Abofalle verbergen.
Die Warnung wurde am 19. August 2026 veröffentlicht. Anlass ist der Fall einer Verbraucherin, die nach eigenen Angaben plötzlich mit einem Zeitschriftenabonnement konfrontiert wurde, obwohl sie bestreitet, sich auf der betreffenden Internetseite angemeldet zu haben.
Einkaufsgutschein soll Verbraucher zur Registrierung bewegen
Auf der Internetseite wird offenbar mit einem angeblichen Einkaufsgutschein von Edeka geworben. Als Veranstalter wird die Bluereen Media Ltd. mit einer Anschrift in Manchester in Großbritannien genannt.
Verbraucher könnten durch die Aussicht auf einen Einkaufsgutschein dazu verleitet werden, persönliche Daten einzugeben. Gerade bei solchen Gewinnspielaktionen ist jedoch Vorsicht geboten. Entscheidend ist, genau zu prüfen, welches Unternehmen tatsächlich hinter dem Angebot steht und welchen Bedingungen man mit der Teilnahme möglicherweise zustimmt.
Im vorliegenden Fall besteht der Verdacht, dass im Zusammenhang mit der Aktion ein Zeitschriftenabonnement zustande gekommen sein könnte.
Verbraucherin bestreitet Anmeldung
Nach Darstellung der betroffenen Verbraucherin wurde ihr mitgeteilt, sie habe sich über ed.grosseslos.com registriert und dabei eine sogenannte Wunschzeitschrift ausgewählt.
Die Frau widerspricht dieser Darstellung. Sie gibt an, keine entsprechende Anmeldung vorgenommen zu haben. Auffällig sei außerdem gewesen, dass eine von ihr verwendete Schutzsoftware die betreffende Internetseite wegen einer möglichen Gefahr blockiert habe.
Damit stellt sich insbesondere die Frage, auf welcher Grundlage das angebliche Zeitschriftenabonnement zustande gekommen sein soll.
Widerruf führte offenbar zur Kündigung
Die Verbraucherin reagierte und widerrief das vermeintliche Abonnement online.
Daraufhin erhielt sie nach eigenen Angaben eine E-Mail. Darin sei ihr mitgeteilt worden, dass bislang noch keine Zeitschriften verschickt worden seien und das Abonnement gekündigt worden sei.
Auch telefonisch versuchte die Frau, den Sachverhalt zu klären. Dabei sei sie jedoch lediglich erneut auf die betreffende Internetseite verwiesen worden.
Bekannte Namen schaffen Vertrauen
Die Masche zeigt ein grundsätzliches Problem vieler Gewinnspielangebote im Internet. Bekannte Handelsunternehmen oder attraktive Einkaufsgutscheine können den Eindruck erwecken, die Aktion werde unmittelbar von dem genannten Händler veranstaltet.
Das muss jedoch keineswegs der Fall sein.
Deshalb sollte vor einer Teilnahme immer geprüft werden, wer tatsächlich Veranstalter des Gewinnspiels ist. Ebenso wichtig sind die Teilnahmebedingungen und Hinweise darauf, ob mit der Registrierung weitere Angebote, kostenpflichtige Verträge oder Abonnements verbunden sind.
Bei unerwartetem Abo nicht einfach bezahlen
Wer plötzlich eine Rechnung oder Vertragsbestätigung für ein Zeitschriftenabonnement erhält, das er nach eigener Überzeugung nicht abgeschlossen hat, sollte die Forderung nicht ungeprüft akzeptieren.
Betroffene sollten zunächst klären, wann und auf welche Weise der Vertrag angeblich geschlossen wurde. Der Anbieter sollte nachvollziehbar darlegen können, worauf er seine Forderung stützt.
Wurde tatsächlich versehentlich ein Vertrag im Internet abgeschlossen, können außerdem Widerrufsrechte bestehen. Wichtig ist, schnell zu reagieren und die gesamte Kommunikation sowie E-Mails, Rechnungen und gegebenenfalls Bildschirmfotos aufzubewahren.
Vorsicht bei Gewinnspielen mit Einkaufsgutscheinen
Ein Einkaufsgutschein über einen bekannten Händler klingt zunächst attraktiv. Verbraucher sollten sich davon jedoch nicht zu einer vorschnellen Eingabe persönlicher Daten verleiten lassen.
Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn nicht sofort erkennbar ist, wer das Gewinnspiel veranstaltet, umfangreiche persönliche Daten verlangt werden oder sich hinter der Teilnahme weitere Vertragsbedingungen verbergen.
Für die derzeit beworbene Aktion über ed.grosseslos.com gilt daher: Von einer Registrierung wird abgeraten. Wer bereits teilgenommen hat, sollte aufmerksam prüfen, ob anschließend unerwartete Vertragsbestätigungen, Rechnungen oder Abbuchungen eintreffen.