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70.000 Euro Strafe gegen Bitpanda: FMA ahndet mehrere Verstöße gegen EU-Kryptoregeln

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Bitpanda GmbH eine Geldstrafe von 70.000 Euro verhängt. Hintergrund sind mehrere Verstöße gegen die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCAR. Nach Angaben der FMA ist das Straferkenntnis bereits rechtskräftig.

Die Sanktion ist auch deshalb bemerkenswert, weil die MiCAR einen europaweit einheitlichen regulatorischen Rahmen für den Kryptomarkt schaffen soll. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem Transparenz, Marktintegrität und der Schutz von Anlegerinnen und Anlegern.

Whitepaper nicht rechtzeitig an die FMA übermittelt

Einer der von der Behörde beanstandeten Punkte betrifft ein sogenanntes Kryptowerte-Whitepaper. Solche Dokumente sollen potenziellen Anlegern wesentliche Informationen über einen Kryptowert und das entsprechende Angebot zur Verfügung stellen.

Nach Darstellung der FMA hat Bitpanda ein solches Whitepaper nicht spätestens 20 Arbeitstage vor dessen Veröffentlichung an die Aufsichtsbehörde übermittelt. Die FMA sieht darin einen Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 und 5 MiCAR.

Damit erschöpfen sich die Vorwürfe allerdings nicht.

Marketing betrieben, bevor das Whitepaper veröffentlicht war

Die FMA beanstandet außerdem eine Marketingmitteilung von Bitpanda. Diese sei verbreitet worden, obwohl das dafür erforderliche Kryptowerte-Whitepaper zuvor noch nicht veröffentlicht worden war.

Damit wurde nach Auffassung der Finanzaufsicht gegen Art. 7 Abs. 2 MiCAR verstoßen.

Die europäischen Vorgaben sollen gerade verhindern, dass Verbraucher durch Werbung auf Kryptowerte aufmerksam gemacht werden, ohne gleichzeitig auf die für eine informierte Anlageentscheidung vorgesehenen Informationen zurückgreifen zu können.

Vorgeschriebener Warnhinweis fehlte

Darüber hinaus fehlten laut FMA in einer Marketingmitteilung weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen.

So habe Bitpanda die nach Art. 7 Abs. 1 lit. e MiCAR erforderliche Erklärung nicht aufgenommen. Dabei geht es um den wichtigen Hinweis, dass eine entsprechende Marketingmitteilung nicht von einer zuständigen Behörde geprüft oder genehmigt wurde und der Anbieter für deren Inhalt allein verantwortlich ist.

Auch vorgeschriebene Kontaktinformationen fehlten nach Darstellung der Finanzaufsicht: In der betreffenden Marketingmitteilung seien entgegen Art. 7 Abs. 1 lit. d MiCAR weder eine Telefonnummer noch eine E-Mail-Adresse angegeben worden.

Warum die Vorgaben für Anleger wichtig sind

Auf den ersten Blick könnten einzelne der beanstandeten Punkte wie formale Verstöße erscheinen. Aus Anlegersicht haben die Vorschriften jedoch eine konkrete Funktion.

Der europäische Gesetzgeber will mit der MiCAR dafür sorgen, dass Werbung für Kryptowerte nicht losgelöst von den notwendigen Produktinformationen erfolgt. Anleger sollen erkennen können, wer für ein Angebot verantwortlich ist, wie der Anbieter erreichbar ist und insbesondere, dass eine Werbemitteilung keine behördliche Prüfung oder Genehmigung des beworbenen Kryptowerts bedeutet.

Gerade dieser letzte Punkt ist bedeutsam: Regulierung eines Anbieters oder die Einhaltung bestimmter regulatorischer Verfahren darf nicht mit einer staatlichen Empfehlung oder einer behördlichen Qualitätsprüfung eines einzelnen Investments verwechselt werden.

Verfahren beschleunigt beendet

Die FMA teilt zudem mit, dass das Verfahren gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz beschleunigt beendet wurde.

Die verhängte Geldstrafe beträgt 70.000 Euro. Das Straferkenntnis ist nach Angaben der Behörde rechtskräftig.

Damit handelt es sich nicht lediglich um eine laufende Untersuchung oder einen noch nicht abschließend geklärten Vorwurf.

Bitpanda-Sanktion zeigt: MiCAR-Regeln sind keine bloße Formalität

Der Fall macht deutlich, dass die neuen europäischen Kryptoregeln zunehmend praktische Konsequenzen für Anbieter haben. Die MiCAR soll den bislang teilweise stark fragmentierten europäischen Kryptomarkt unter einheitliche Regeln stellen.

Für Anleger ist die Sanktion dennoch differenziert einzuordnen: Aus der FMA-Bekanntmachung ergibt sich kein Vorwurf, dass Kundengelder verschwunden seien oder Bitpanda unerlaubt tätig gewesen sei. Gegenstand der Sanktion sind vielmehr die konkret beschriebenen Verstöße bei Whitepaper-Übermittlung und Marketingkommunikation.

Genau diese Unterscheidung ist für eine faire Bewertung entscheidend.

Gleichzeitig sendet die Entscheidung ein klares Signal an die Kryptobranche: Wer Kryptowerte in Europa anbietet und bewirbt, muss die Informations- und Transparenzvorschriften der MiCAR einhalten. Auch Verstöße gegen vermeintlich formale Vorgaben können zu rechtskräftigen Geldstrafen führen.

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