Die Casacura Pflegedienst AG mit Sitz in Marl befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Essen hat am 13. August 2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 164 IN 123/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter HRB 15329 im Handelsregister eingetragen. Als Vorstand wird Thomas Adamzik genannt. In der gerichtlichen Bekanntmachung wird außerdem Lars Freyberg als Verfahrenspfleger aufgeführt.
Die Casacura Pflegedienst AG ist im Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören Pflege- und Betreuungsdienstleistungen nach dem SGB V, SGB XI und SGB XII. Hinzu kommen hauswirtschaftliche Leistungen und allgemeine pflegebezogene Unterstützungsangebote.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Die Gesellschaft kann hierfür Wohnraum beschaffen, anmieten und vermieten. Genannt werden insbesondere sogenannte Senioren-WGs und Demenz-WGs. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand immobilienbezogene Dienstleistungen, soweit dafür keine besondere gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten dürfen nach dem Unternehmensgegenstand erst nach Erteilung der notwendigen behördlichen Genehmigung aufgenommen werden.
Das Amtsgericht Essen bestellte am 13. August 2026 um 19:39 Uhr Rechtsanwältin Tanja Kreimer aus Marl zur vorläufigen Insolvenzverwalterin. Verfügungen der Casacura Pflegedienst AG über ihr Vermögen sind seitdem nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam.
Zudem dürfen Schuldner der Gesellschaft Zahlungen nicht mehr unmittelbar an die Casacura Pflegedienst AG leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Das Gericht ordnete außerdem einen weitgehenden Vollstreckungsstopp an. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft sind grundsätzlich untersagt; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Mit diesen Sicherungsmaßnahmen soll das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung darüber geschützt werden, ob das Insolvenzverfahren über die Casacura Pflegedienst AG tatsächlich eröffnet wird. Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mit dem Beschluss vom 13. August 2026 noch nicht erfolgt.