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Identitätsmissbrauch mit bekanntem Namen: BaFin warnt vor falschen CHECK24-Festgeldangeboten

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Fest- und Tagesgeldangeboten, bei denen Unbekannte offenbar die Identität der CHECK24 Vergleichsportal GmbH missbrauchen. Nach Angaben der Finanzaufsicht werden entsprechende Angebote über E-Mail-Adressen mit der Domain „@check24gruppe(.)com(.)de“ verbreitet. In gefälschten Formularen werde zudem die Domain „@check24-eu(.)com(.)de“ verwendet.

Die Warnung ist besonders brisant, weil die unbekannten Betreiber nach Darstellung der BaFin den Eindruck erwecken, ihre Angebote stammten von der bekannten CHECK24 Vergleichsportal GmbH mit Sitz in München. Das ist laut BaFin nicht der Fall. Die Behörde spricht ausdrücklich von Identitätsmissbrauch.

Bekannter Unternehmensname soll offenbar Vertrauen schaffen

Gerade bei Fest- und Tagesgeldangeboten spielt Vertrauen eine entscheidende Rolle. Verbraucher überweisen teilweise erhebliche Beträge und gehen davon aus, dass sie es mit einem bekannten Vermittler beziehungsweise einem seriösen Kreditinstitut zu tun haben.

Genau hier liegt die besondere Gefahr eines Identitätsmissbrauchs: Nicht unbedingt ein unbekannter Fantasiename soll Anleger überzeugen, sondern die vermeintliche Verbindung zu einem tatsächlich existierenden Unternehmen.

Die BaFin stellt klar, dass die Angaben der unbekannten Betreiber über eine Verbindung zur CHECK24 Vergleichsportal GmbH nicht zutreffen.

Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht außerdem der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten.

Die Warnung der BaFin vom 14. August 2026 basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Für Verbraucher bedeutet eine solche Behördenwarnung vor allem eines: Bei Angeboten über die genannten Domains sollte höchste Vorsicht gelten. Insbesondere sollte kein Geld allein aufgrund zugesandter Vertragsunterlagen oder vermeintlich professionell gestalteter Formulare überwiesen werden.

Gefälschte Formulare können besonders überzeugend wirken

Identitätsmissbrauch im Finanzbereich ist für Verbraucher mitunter schwer zu erkennen. Professionelle Dokumente, Logos, Unternehmensanschriften oder Namen real existierender Firmen können einem Angebot auf den ersten Blick Seriosität verleihen.

Entscheidend ist deshalb nicht allein, welcher Unternehmensname in einer E-Mail oder einem Vertrag steht, sondern ob die verwendeten Kontaktdaten tatsächlich zu diesem Unternehmen gehören.

Im aktuellen Fall nennt die BaFin gleich zwei auffällige Domainvarianten:

  • „@check24gruppe(.)com(.)de“
  • „@check24-eu(.)com(.)de“

Wer entsprechende Nachrichten oder Unterlagen erhält, sollte nicht über die darin angegebenen Telefonnummern, Links oder E-Mail-Adressen Kontakt aufnehmen. Stattdessen empfiehlt sich eine unabhängige Überprüfung über die selbst aufgerufene offizielle Internetseite des angeblichen Unternehmens.

Bereits Geld überwiesen? Dann zählt Geschwindigkeit

Wer auf ein entsprechendes Angebot bereits reagiert und Geld überwiesen hat, sollte möglichst schnell seine Bank kontaktieren und prüfen lassen, ob eine Überweisung noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann. Sämtliche E-Mails, Vertragsunterlagen, Kontodaten, Telefonnummern und Zahlungsbelege sollten gesichert werden.

Auch weitere Zahlungsaufforderungen verdienen besondere Vorsicht. Betroffene sollten nicht allein deshalb weiteres Geld überweisen, weil ihnen beispielsweise die Freigabe einer Anlage, die Auszahlung des Guthabens oder eine Rückerstattung versprochen wird.

Fazit

Die aktuelle Warnung zeigt, wie schwierig die Beurteilung vermeintlich attraktiver Geldanlageangebote geworden ist. Ein bekannter Firmenname ist kein Beweis dafür, dass tatsächlich dieses Unternehmen hinter einem Angebot steht.

Gerade bei Fest- und Tagesgeld sollten Anleger deshalb vor einer Überweisung überprüfen, wer Vertragspartner und Kontoinhaber ist, welche Internet- und E-Mail-Domains verwendet werden und ob die angegebenen Unternehmen beziehungsweise Finanzdienstleister über die erforderlichen Erlaubnisse verfügen.

Im aktuellen Fall ist die Aussage der BaFin eindeutig: Die unbekannten Betreiber hinter den genannten Angeboten handeln nicht im Namen der CHECK24 Vergleichsportal GmbH – es handelt sich nach Angaben der Finanzaufsicht um Identitätsmissbrauch.

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