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HBG GmbH & Co. KG (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft): Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die HBG GmbH & Co. KG (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft) wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Darmstadt ordnete am 5. August 2026 um 18:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 799/26 geführt.

Betroffen ist die HBG GmbH & Co. KG (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft) mit Firmensitz in Raunheim, Kelsterbacher Straße 18, 65479 Raunheim. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRA 87157 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die HBG Verwaltungs-GmbH (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft) mit Sitz in Raunheim.

Nach den Handelsregisterangaben war das Unternehmen im Immobilien- und Beteiligungsbereich tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören insbesondere die Entwicklung und Planung von Wohnungsbauprojekten, der Erwerb, die Errichtung und Veräußerung von Immobilien als Bauträger, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien sowie die Verwaltung von Kapitalvermögen. In späteren Registereintragungen wurde der Unternehmensgegenstand zudem auf die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben sowie die Errichtung von Wohn- und Gewerbeobjekten konkretisiert.

Die Gesellschaft war damit als Projektentwickler und Immobilieninvestor tätig. Solche Unternehmen erwerben Grundstücke, entwickeln Wohn- und Gewerbeimmobilien, begleiten Bauvorhaben als Bauträger, verwalten Bestandsimmobilien und halten Beteiligungen an weiteren Gesellschaften. Einnahmen werden typischerweise durch den Verkauf fertiggestellter Objekte, Mieteinnahmen sowie Erträge aus Beteiligungen erzielt.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel aus Eschborn bestellt.

Darüber hinaus wurden die Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahmen dienen dazu, das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist. Zunächst wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens.

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