Die DOMO Collection GmbH aus Hude (Oldenburg) befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Oldenburg hat am 3. August 2026 um 13:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 69 IN 38/26 geführt.
Betroffen ist die DOMO Collection GmbH mit Sitz Unter den Eichen 13, 27798 Hude (Oldenburg). Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer HRB 205699 eingetragen. Geschäftsführer ist Ulf Vietor.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH in Oldenburg. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Damit dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Kunden und andere Schuldner des Unternehmens wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
Die DOMO Collection GmbH ist seit vielen Jahren in der Möbelbranche tätig. Nach den Handelsregisterangaben und öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen entwickelt, importiert und vertreibt das Unternehmen Polstermöbel und Wohnmöbel. Zum Sortiment gehören insbesondere Sofas, Wohnlandschaften, Sessel, Schlafsofas und weitere Polstermöbel, die über den Möbelhandel und große Einrichtungshäuser in Deutschland sowie im europäischen Ausland vertrieben werden.
Das Unternehmen arbeitet als Hersteller und Großhändler mit internationalen Produktionspartnern zusammen und entwickelt eigene Möbelkollektionen für unterschiedliche Marktsegmente. Neben klassischen Wohnmöbeln umfasst das Angebot moderne Polstermöbel in verschiedenen Stoff- und Lederausführungen. Die Produkte werden überwiegend über den Fachhandel und Möbelketten vermarktet.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die Sicherungsphase des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft analysieren, das vorhandene Vermögen sichern und prüfen, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Gleichzeitig wird untersucht, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs oder eine Sanierung des Unternehmens möglich ist.
Für Kunden, Lieferanten und Handelspartner bedeutet die Anordnung zunächst nicht automatisch das Ende der Geschäftstätigkeit. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es vielmehr, den Geschäftsbetrieb – soweit wirtschaftlich sinnvoll – zu stabilisieren und die Voraussetzungen für eine Sanierung oder einen Investorenprozess zu schaffen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Oldenburg über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.