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Allsco GmbH: Hotel-Immobiliengesellschaft unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Allsco GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 23. Juli 2026 um 15:00 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 661/26 ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die entsprechende gerichtliche Bekanntmachung erfolgte am 4. August 2026.

Betroffen ist die Allsco GmbH mit Sitz am Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Handelsregisternummer HRB 46213 eingetragen. Geschäftsführer ist Werner Kleber.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Kühne von der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main bestellt. Mit dem allgemeinen Verfügungsverbot ging die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er wurde zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Nach den Handelsregisterangaben und den zuletzt veröffentlichten Unternehmensinformationen war die Allsco GmbH keine operative Hotelbetreiberin, sondern eine Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft. Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere den Erwerb von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie deren Verwaltung, wobei der Schwerpunkt auf Hotelimmobilien in Deutschland liegt. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten, etwa nach § 34c GewO, gehören ausdrücklich nicht zum Unternehmenszweck.

Die Gesellschaft war Teil der Allsco-Unternehmensgruppe, die verschiedene Hotel- und Immobiliengesellschaften bündelte. Nach öffentlich zugänglichen Registerdaten verwaltete sie Beteiligungen und Immobilienvermögen mit Schwerpunkt im Hotelbereich und hielt unter anderem Beteiligungen an Hotelbetriebsgesellschaften.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die Sicherungsphase des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft untersuchen, das vorhandene Vermögen sichern und prüfen, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Darüber hinaus wird bewertet, ob Sanierungsmaßnahmen oder eine Fortführung einzelner Beteiligungen möglich sind.

Die Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbots stellt einen besonders weitreichenden Eingriff dar. Während die Geschäftsführung formal im Amt bleibt, kann sie ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine wirksamen Vermögensverfügungen mehr treffen. Erst nach Abschluss der Prüfung entscheidet das Amtsgericht Offenbach am Main über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.

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