Die DPV Deutsche Photovoltaik GmbH aus Rheinberg befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Kleve hat am 3. August 2026 um 15:21 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 34 IN 36/26 geführt.
Betroffen ist die DPV Deutsche Photovoltaik GmbH mit Sitz in der Industriestraße 7, 47495 Rheinberg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 18785 eingetragen. Geschäftsführer sind Andreas Drößmar und Pierre Drößmar.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Rechtsanwältin Natascha Habura aus Düsseldorf. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorgenommen werden. Darüber hinaus wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig untersagt beziehungsweise bereits eingeleitete Maßnahmen eingestellt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Kunden und andere Schuldner der Gesellschaft wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten.
Nach den Handelsregisterangaben besteht der Unternehmensgegenstand im Vertrieb und der Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich der Beratung im Bereich der Photovoltaik. Darüber hinaus bietet die DPV Deutsche Photovoltaik GmbH nach öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen schlüsselfertige Solaranlagen für private, gewerbliche und industrielle Kunden an. Das Leistungsspektrum umfasst die Planung, Projektierung, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen sowie die Integration von Batteriespeichern, Wallboxen für Elektrofahrzeuge und Energiemanagementsystemen. Ziel des Unternehmens ist es, Kunden bei einer möglichst unabhängigen und nachhaltigen Stromversorgung zu unterstützen.
Die Gesellschaft war damit in einem Markt tätig, der in den vergangenen Jahren zwar stark gewachsen ist, zugleich aber durch steigende Finanzierungskosten, einen zunehmenden Preiswettbewerb, sinkende Modulpreise und eine schwächere Nachfrage nach privaten Solaranlagen erheblichen wirtschaftlichen Veränderungen unterlag.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die Sicherungsphase des Insolvenzverfahrens. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird nun die wirtschaftliche Situation des Unternehmens analysieren, das Vermögen sichern und prüfen, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Gleichzeitig wird untersucht, ob eine Fortführung oder Sanierung der Gesellschaft möglich ist.
Für Kunden mit laufenden Projekten bedeutet die Entscheidung zunächst nicht automatisch das Ende der Geschäftstätigkeit. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es vielmehr, den Geschäftsbetrieb – soweit wirtschaftlich vertretbar – zu stabilisieren und die Voraussetzungen für eine Sanierung oder einen Investorenprozess zu schaffen. Erst nach Abschluss der Prüfung entscheidet das Amtsgericht Kleve über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.