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BaFin warnt vor Walnuss-Investments ohne vorgeschriebenen Verkaufsprospekt

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucher vor einem Anlageangebot der NO LIMITS INVEST GMBH. Nach Angaben der Finanzaufsicht bestehen Anhaltspunkte dafür, dass über die Internetseite nolimitinvest.de Direktinvestments in Walnussbaum-Plantagen öffentlich angeboten werden, ohne dass der gesetzlich vorgeschriebene Verkaufsprospekt vorliegt.

Betroffen sind sogenannte Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments. Nach dem Vermögensanlagengesetz dürfen solche Angebote in Deutschland grundsätzlich nur dann öffentlich vertrieben werden, wenn zuvor ein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Für das Angebot der NO LIMITS INVEST GMBH wurde nach Angaben der Behörde jedoch kein entsprechender Prospekt zur Billigung eingereicht.

Die BaFin weist darauf hin, dass ein Verkaufsprospekt Anlegern wichtige Informationen über Chancen, Risiken und Rahmenbedingungen einer Geldanlage liefern soll. Zwar überprüft die Aufsichtsbehörde bei der Billigung weder die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells noch die Seriosität des Anbieters oder die Erfolgsaussichten der Investition. Sie kontrolliert jedoch, ob alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen vollständig, verständlich und widerspruchsfrei dargestellt werden. Fehlt ein solcher Prospekt, entfällt diese gesetzlich vorgesehene Transparenz.

Darüber hinaus erinnert die Finanzaufsicht daran, dass Unternehmen, die Vermögensanlagen anderer Anbieter an Privatanleger vermitteln oder verkaufen, in der Regel über eine entsprechende Erlaubnis der BaFin verfügen müssen. Ob eine Zulassung vorliegt, können Verbraucher in der Unternehmensdatenbank der Behörde überprüfen.

Die BaFin warnt grundsätzlich vor Geldanlagen im Internet, bei denen hohe Renditen bei gleichzeitig geringem Risiko versprochen oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden. Auch eine Kommunikation ausschließlich über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram kann nach Angaben der Behörde ein Warnsignal sein.

Wer den Verdacht hat, Opfer eines Anlagebetrugs geworden zu sein, sollte nach Empfehlung der BaFin umgehend Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Zudem empfiehlt die Behörde, rechtlichen Rat einzuholen und sich gegebenenfalls an eine Verbraucherzentrale zu wenden.

Mit ihrer aktuellen Warnung macht die Finanzaufsicht erneut deutlich, dass Anleger vor einer Investition sorgfältig prüfen sollten, ob für ein öffentliches Angebot ein gebilligter Verkaufsprospekt existiert und ob der Anbieter über die erforderlichen Zulassungen verfügt. Fehlen diese Voraussetzungen, sollten Verbraucher äußerste Vorsicht walten lassen.

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