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FINMA warnt vor Alpivesta – Anbieter ohne Handelsregistereintrag

DanXaw (CC0), Pixabay

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat den Anbieter Alpivesta beziehungsweise die Internetseite alpivesta.net auf ihre Warnliste gesetzt. Nach Angaben der Schweizer Finanzaufsicht verfügt das Unternehmen über keinen Eintrag im Schweizer Handelsregister, obwohl auf der Website als Standort lediglich „Switzerland“ angegeben wird.

Die Warnmeldung wurde am 3. August 2026 veröffentlicht. In ihrem Eintrag weist die FINMA darauf hin, dass alpivesta.net nicht im Schweizer Handelsregister registriert ist. Weitere Angaben zu einer Gesellschaft oder einer aufsichtsrechtlichen Bewilligung werden von der Behörde nicht genannt.

Mit ihrer Warnliste informiert die FINMA regelmäßig über Unternehmen und Internetseiten, die nicht im Schweizer Handelsregister eingetragen sind oder bei denen Zweifel an der Identität oder den Unternehmensangaben bestehen. Ein Eintrag auf der Warnliste bedeutet nicht automatisch, dass ein Anbieter unerlaubt oder betrügerisch handelt. Er soll Anleger jedoch dazu veranlassen, Angebote besonders sorgfältig zu prüfen, bevor sie Geld investieren oder persönliche Daten übermitteln.

Auffällig ist im vorliegenden Fall, dass als Standort lediglich „Switzerland“ angegeben wird, ohne einen konkreten Unternehmenssitz oder einen Handelsregistereintrag nachzuweisen. Nach Ansicht von Verbraucherschützern und Aufsichtsbehörden sollten Anleger bei derart unvollständigen Unternehmensangaben besonders vorsichtig sein.

Bereits Anfang Juli hatte zudem die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) vor Angeboten von Alpivesta gewarnt. Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich anzubieten.

Die FINMA empfiehlt Anlegern grundsätzlich, vor einer Investition zu überprüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich im Handelsregister eingetragen ist und – sofern erforderlich – über die notwendigen aufsichtsrechtlichen Bewilligungen verfügt. Fehlen nachvollziehbare Unternehmensangaben oder lässt sich der Anbieter nicht eindeutig identifizieren, ist besondere Vorsicht geboten.

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