Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucher vor den Internetseiten westcapital.ai und westcapital.pro, die unter der Bezeichnung WestCapital auftreten. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbieten.
Wie die BaFin am 3. August 2026 mitteilte, werden Anleger über die Plattformen dazu bewegt, in Finanzinstrumente, insbesondere in Kryptowerte, zu investieren. Für derartige Geschäfte ist in Deutschland grundsätzlich eine Zulassung durch die BaFin erforderlich. Nach Angaben der Behörde verfügen die Betreiber der beiden Internetseiten jedoch über keine entsprechende Erlaubnis.
Besonders schwer wiegt nach Einschätzung der Finanzaufsicht der Verdacht eines Identitätsmissbrauchs. Die Betreiber erwecken den Eindruck, mit der Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH in Verbindung zu stehen. Dies trifft nach Angaben der BaFin jedoch ausdrücklich nicht zu. Zwischen dem Unternehmen und den Plattformen westcapital.ai beziehungsweise westcapital.pro besteht keinerlei Zusammenhang.
Die Aufsichtsbehörde warnt deshalb eindringlich davor, aufgrund der auf den Internetseiten gemachten Angaben Geld anzulegen oder persönliche Daten preiszugeben. Der Fall zeigt erneut, dass Betrüger häufig den Namen tatsächlich existierender Unternehmen oder ähnlich klingender Gesellschaften nutzen, um Seriosität vorzutäuschen und das Vertrauen potenzieller Anleger zu gewinnen.
Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, grundsätzlich einer behördlichen Zulassung bedürfen. Ob ein Anbieter über eine entsprechende Erlaubnis verfügt, können Verbraucher jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Gerade im Bereich von Kryptowährungen sollten Anleger besonders aufmerksam sein. Fehlende Impressumsangaben, undurchsichtige Unternehmensstrukturen, unrealistische Renditeversprechen oder der Verweis auf bekannte Unternehmen ohne nachweisbare Verbindung gelten als typische Warnsignale für unseriöse oder betrügerische Angebote.
Ihre aktuelle Warnung stützt die BaFin auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Satz 3 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Mit der Veröffentlichung verfolgt die Finanzaufsicht das Ziel, Verbraucher frühzeitig vor möglichen finanziellen Schäden zu schützen und auf die Risiken unerlaubter Finanz- und Kryptodienstleistungen hinzuweisen.