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BaFin warnt vor lotus-handeln.com – Kryptowerte-Dienstleistungen offenbar ohne Erlaubnis angeboten

Hans (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucher vor Angeboten auf der Internetseite lotus-handeln.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der Website Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die in Deutschland erforderliche Erlaubnis an.

Die Warnmeldung wurde am 3. August 2026 veröffentlicht. Nach Angaben der BaFin unterliegen die Betreiber der Website nicht ihrer Aufsicht. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich anbietet, benötigt grundsätzlich eine vorherige Zulassung der BaFin.

Die Behörde weist darauf hin, dass immer wieder Anbieter am Markt auftreten, die Finanz- oder Kryptodienstleistungen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis anbieten. Für Verbraucher kann dies erhebliche Risiken bedeuten, da solche Unternehmen keiner laufenden Aufsicht unterliegen und im Streitfall oftmals kein vergleichbarer Anlegerschutz besteht.

Ob ein Unternehmen über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, können Verbraucher über die Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüfen. Anleger sollten insbesondere bei Internetplattformen für Kryptowährungen oder digitale Investments genau kontrollieren, ob der Anbieter tatsächlich zugelassen ist.

Die BaFin stützt ihre aktuelle Warnung auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Mit der Veröffentlichung verfolgt die Behörde das Ziel, Verbraucher frühzeitig auf potenzielle Risiken aufmerksam zu machen und sie vor unerlaubten Finanzangeboten zu schützen.

Die Finanzaufsicht empfiehlt Anlegern grundsätzlich, bei Online-Investments besondere Vorsicht walten zu lassen. Fehlen Angaben zu einer behördlichen Zulassung oder lassen sich diese nicht überprüfen, sollten Verbraucher keine Gelder überweisen und die Seriosität des Anbieters sorgfältig prüfen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen.

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