Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CENTRUM Development GmbH umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Mit Beschluss vom 29. Juli 2026 um 05:23 Uhr wurde im Verfahren unter dem Aktenzeichen 501 IN 175/26 eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Kaistraße 8 b, 40221 Düsseldorf und ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 102353 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens ist Geschäftsführer Uwe Reppegather.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt aus Düsseldorf bestellt. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit können Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen unmittelbar an die CENTRUM Development GmbH zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Nach ihrem Unternehmensgegenstand ist die CENTRUM Development GmbH im Bereich der Projektentwicklung und Immobilienentwicklung tätig. Das Unternehmen entwickelt Immobilienprojekte von der Standortanalyse und Planung über die Finanzierung bis hin zur Realisierung und Vermarktung. Zum Tätigkeitsfeld gehören insbesondere die Entwicklung von Wohn-, Büro-, Hotel- und Gewerbeimmobilien sowie die Steuerung komplexer Bau- und Investitionsprojekte.
Projektentwickler stehen derzeit unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Das anhaltend hohe Zinsniveau erschwert die Finanzierung neuer Vorhaben, während gestiegene Baukosten, sinkende Immobilienbewertungen und eine zurückhaltende Nachfrage von Investoren die Rentabilität vieler Projekte beeinträchtigen. Zahlreiche Immobilienentwickler sehen sich deshalb mit Liquiditätsengpässen und verzögerten Bauvorhaben konfrontiert.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern. Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens und stellt sicher, dass Vermögenswerte erhalten bleiben. Erst nach Abschluss seiner Prüfung entscheidet das Insolvenzgericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung der CENTRUM Development GmbH bestehen.