Für Tausende Versicherte der insolventen ELEMENT Insurance AG gibt es erneut eine enttäuschende Nachricht: Auch mehr als ein Jahr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Gläubiger weiterhin auf die Auszahlung ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche warten. Wie der Insolvenzverwalter jetzt mitteilte, können derzeit selbst unbestrittene Forderungen noch nicht beglichen werden. Der Grund liegt in den besonderen Regeln des Insolvenzrechts. Erst wenn sämtliche Forderungen geprüft sind, lässt sich feststellen, welcher Anteil der Insolvenzmasse auf die einzelnen Gläubiger entfällt. Nach derzeitigem Stand werden im gesamten Jahr 2026 keine Auszahlungen mehr erwartet.
Die Nachricht trifft viele Versicherungsnehmer in einer ohnehin schwierigen Situation. Zahlreiche Betroffene warten seit Monaten auf die Regulierung von Schäden aus Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall- oder anderen Versicherungsverträgen, die über die Berliner ELEMENT Insurance AG abgeschlossen wurden. Statt einer schnellen Entschädigung müssen sie sich nun weiter in Geduld üben.
Insolvenzverfahren bleibt komplex
Nach Angaben des Insolvenzverwalters läuft die Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Hochtouren. Dennoch ist das Verfahren aufgrund der großen Zahl von Schadenmeldungen und der unterschiedlichen Versicherungsverträge außerordentlich aufwendig.
Im Insolvenzrecht gilt der Grundsatz, dass zunächst sämtliche Forderungen festgestellt und geprüft werden müssen. Erst danach kann berechnet werden, welche Insolvenzquote jedem einzelnen Gläubiger zusteht. Solange dieser Prozess nicht abgeschlossen ist, sind auch Auszahlungen auf bereits anerkannte Forderungen grundsätzlich nicht möglich.
Für viele Betroffene ist das schwer nachvollziehbar. Selbst wenn der Anspruch dem Grunde nach unstrittig ist, darf der Insolvenzverwalter keine Einzelzahlungen leisten, solange die endgültige Verteilung der vorhandenen Insolvenzmasse nicht feststeht.
Externer Dienstleister soll Verfahren beschleunigen
Um die Bearbeitung der zahlreichen Schadenfälle schneller voranzubringen, hat der Insolvenzverwalter inzwischen einen externen Schadensdienstleister eingeschaltet. Dieser unterstützt bei der Prüfung und Bewertung der eingereichten Ansprüche.
Mit der zusätzlichen personellen Unterstützung soll die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Gleichwohl macht der Insolvenzverwalter deutlich, dass der Umfang des Verfahrens eine kurzfristige Lösung nicht zulässt. Nach derzeitigem Stand werden auch im laufenden Jahr keine Auszahlungen an Gläubiger erfolgen.
Für viele Versicherte bedeutet dies, dass sie finanzielle Belastungen weiterhin aus eigener Tasche tragen oder auf andere Weise überbrücken müssen.
Forderungen können weiterhin angemeldet werden
Versicherte, die bislang noch keine Forderung angemeldet haben, können dies weiterhin tun. Die Anmeldung erfolgt über das vom Insolvenzverwalter eingerichtete Online-Portal.
Wer seine Forderung bereits fristgerecht eingereicht hat, muss derzeit nichts weiter unternehmen. Nach Angaben des Insolvenzverwalters werden alle Gläubiger regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens informiert.
BaFin begleitet das Verfahren
Das Insolvenzverfahren über die ELEMENT Insurance AG wurde am 1. März 2025 eröffnet. Seitdem werden sämtliche offenen Schadenersatzansprüche geprüft und im Rahmen des Insolvenzverfahrens abgewickelt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begleitet das Verfahren nach eigenen Angaben eng und steht im regelmäßigen Austausch mit dem Insolvenzverwalter. Die eigentliche Bearbeitung und Regulierung der Forderungen liegt jedoch ausschließlich in dessen Verantwortung.
Was die Insolvenz für Versicherte bedeutet
Die Insolvenz eines Versicherungsunternehmens unterscheidet sich erheblich von gewöhnlichen Schadenregulierungen. Während Versicherte normalerweise einen unmittelbaren Anspruch auf Auszahlung ihrer Versicherungsleistung haben, werden offene Forderungen nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Bestandteil der sogenannten Insolvenzmasse.
Alle Gläubiger werden grundsätzlich gleich behandelt. Niemand soll bevorzugt werden. Deshalb dürfen Auszahlungen erst erfolgen, wenn feststeht, welche Forderungen berechtigt sind und welche Vermögenswerte tatsächlich zur Verfügung stehen.
Erst anschließend kann die sogenannte Insolvenzquote berechnet werden. Diese entscheidet darüber, welchen Anteil ihrer Forderung die einzelnen Gläubiger letztlich erhalten. Ob die Ansprüche vollständig erfüllt werden können, hängt von der Höhe der vorhandenen Insolvenzmasse ab.
Geduld bleibt gefragt
Für die betroffenen Versicherungsnehmer bedeutet die aktuelle Mitteilung vor allem eines: Das Verfahren wird sich noch über einen längeren Zeitraum hinziehen. Obwohl der Insolvenzverwalter zusätzliche Ressourcen einsetzt und die Bearbeitung beschleunigen will, ist mit ersten Auszahlungen frühestens nach Abschluss der umfassenden Forderungsprüfung zu rechnen.
Bis dahin bleibt vielen Gläubigern nur abzuwarten. Wer seine Forderung bereits angemeldet hat, muss derzeit keine weiteren Schritte unternehmen. Neue Informationen sollen regelmäßig veröffentlicht werden. Für zahlreiche Betroffene bedeutet dies jedoch, dass sie auch im zweiten Jahr nach der Insolvenz weiterhin auf die Regulierung ihrer Schäden verzichten müssen – und die Hoffnung auf eine Auszahlung erst im kommenden Jahr realistisch wird.