Virtuelle IBANs erleichtern den modernen Zahlungsverkehr und werden von vielen Finanz- und Zahlungsdienstleistern eingesetzt. Gleichzeitig bergen sie nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhebliche Risiken. In einer neuen Aufsichtsmitteilung warnt die Behörde davor, dass virtuelle IBANs gezielt für Geldwäsche und andere Finanzdelikte missbraucht werden können.
Virtuelle IBANs – kurz vIBANs – ermöglichen es Zahlungsdienstleistern, einzelnen Kunden eigene Kontonummern bereitzustellen, ohne dass für jeden Kunden ein separates Bankkonto eröffnet werden muss. Dadurch lassen sich Zahlungsströme effizient verwalten und automatisieren. Gerade Fintech-Unternehmen, Online-Marktplätze oder Crowdfunding-Plattformen setzen diese Technologie zunehmend ein.
Nach Ansicht der Bafin nutzen jedoch auch Kriminelle diese Strukturen, um illegale Geldflüsse zu verschleiern.
Virtuelle IBANs erschweren die Nachverfolgung
Bafin-Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe bezeichnet virtuelle IBANs als potenzielle „trojanische Pferde“. Nach außen wirken die Zahlungsstrukturen häufig unauffällig, während im Hintergrund komplexe Netzwerke entstehen können, die die Herkunft und den Empfänger von Geldern verschleiern.
Besonders problematisch seien mehrstufige Zahlungswege über verschiedene Institute und Länder. Dadurch werde es für Banken und Behörden deutlich schwieriger, wirtschaftlich Berechtigte eindeutig zu identifizieren und verdächtige Geldbewegungen nachzuvollziehen.
Re-Issuing schafft mehrstufige Zahlungsstrukturen
Ein Schwerpunkt der neuen Aufsichtsmitteilung ist das sogenannte Re-Issuing.
Dabei vergibt zunächst ein Kreditinstitut eine virtuelle IBAN an einen Zahlungsdienstleister. Dieser reicht sie anschließend an seine eigenen Kunden weiter. Zwischen der ausgebenden Bank und dem eigentlichen Endkunden können mehrere weitere Unternehmen stehen, etwa Zahlungsdienstleister, Händler, Online-Marktplätze oder Crowdfunding-Plattformen.
Je mehr Zwischenstationen beteiligt sind, desto schwieriger wird es, den tatsächlichen Geldfluss vollständig nachzuvollziehen.
Neue Aufsichtsmitteilung erweitert bestehende Vorgaben
Bereits seit 2020 verpflichtet die Bafin deutsche Kreditinstitute dazu, bei ausgegebenen virtuellen IBANs Informationen über die Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten in der sogenannten Kontenabrufdatei zu speichern.
Nach Einschätzung der Aufsicht reichen diese Vorgaben inzwischen jedoch nicht mehr aus.
Mit der neuen Aufsichtsmitteilung richtet die Bafin den Fokus insbesondere auf komplexe grenzüberschreitende Zahlungsstrukturen sowie Transaktionen mit Hochrisikoländern. Finanzinstitute sollen ihre Überwachungssysteme entsprechend anpassen und mögliche Risiken frühzeitig erkennen.
Underground Banking wird immer professioneller
Besondere Sorge bereitet der Finanzaufsicht das sogenannte Underground Banking.
Dabei handelt es sich um informelle oder illegale Finanznetzwerke, über die Geld außerhalb regulärer Bankensysteme transferiert wird. Während solche Systeme früher häufig auf Bargeld basierten, nutzen kriminelle Organisationen heute zunehmend digitale Technologien.
Nach Angaben der Bafin werden Zahlungsströme dabei häufig auf zahlreiche Konten, Zahlungsdienstleister und Länder verteilt. Die Gelder werden in viele einzelne Transaktionen aufgespalten, um ihre Herkunft möglichst unkenntlich zu machen. Virtuelle IBANs können dabei helfen, diese komplexen Strukturen zusätzlich zu verschleiern.
Geldwäschebekämpfung wird anspruchsvoller
Die zunehmende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs stellt Banken und Aufsichtsbehörden vor neue Herausforderungen.
Moderne Zahlungsdienstleistungen ermöglichen zwar schnellere und effizientere Finanztransaktionen, gleichzeitig eröffnen sie aber auch neue Möglichkeiten für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere Formen der Finanzkriminalität.
Die Bafin fordert deshalb von Kredit- und Finanzinstituten, virtuelle IBAN-Strukturen sorgfältig zu analysieren, Geschäftsbeziehungen kritisch zu prüfen und ungewöhnliche Zahlungsströme konsequent zu überwachen. Insbesondere bei komplexen internationalen Transaktionen sollen verstärkte Sorgfaltspflichten angewendet werden.
Finanzbranche muss Kontrollen weiter verschärfen
Mit ihrer neuen Aufsichtsmitteilung macht die Finanzaufsicht deutlich, dass Institute ihre internen Kontrollsysteme kontinuierlich an neue Betrugsmethoden anpassen müssen. Gerade Fintechs und Zahlungsdienstleister, die mit virtuellen IBANs arbeiten, stehen dabei verstärkt im Fokus der Aufsicht.
Ziel ist es, innovative Zahlungsdienste weiterhin zu ermöglichen, gleichzeitig aber zu verhindern, dass moderne Finanztechnologien für kriminelle Zwecke missbraucht werden.
Fazit
Virtuelle IBANs sind ein wichtiger Bestandteil des digitalen Zahlungsverkehrs, bergen jedoch erhebliche Risiken für die Geldwäschebekämpfung. Nach Einschätzung der Bafin können komplexe Zahlungsstrukturen und grenzüberschreitende Transaktionen dazu genutzt werden, illegale Geldflüsse zu verschleiern. Mit einer neuen Aufsichtsmitteilung verschärft die Finanzaufsicht deshalb ihre Erwartungen an Kredit- und Zahlungsinstitute. Diese sollen wirtschaftlich Berechtigte konsequent identifizieren, verdächtige Zahlungsströme überwachen und moderne Geldwäschemethoden frühzeitig erkennen.