Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine neue Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, um Banken und Zahlungsdienstleister auf die Risiken sogenannter virtueller IBANs (vIBANs) hinzuweisen. Nach Einschätzung der Finanzaufsicht können diese Zahlungsstrukturen verstärkt für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und illegale Finanztransfers missbraucht werden. Die neuen Vorgaben gelten ab sofort und bleiben bis zum 10. Juli 2027 in Kraft.
Mit der Aufsichtsmitteilung konkretisiert die BaFin ihre Erwartungen an die Institute im Umgang mit virtuellen IBANs und fordert eine risikoorientierte Überwachung dieser Zahlungsstrukturen.
Was sind virtuelle IBANs?
Virtuelle IBANs sind Kontokennungen, die äußerlich einer herkömmlichen internationalen Bankkontonummer (IBAN) entsprechen. Sie dienen dazu, Zahlungseingänge einem bestimmten Kunden oder Geschäftsvorgang zuzuordnen, ohne dass für jeden Nutzer ein eigenes Bankkonto geführt werden muss.
Die eigentliche Kontoinhaberin oder der eigentliche Kontoinhaber des zugrunde liegenden Zahlungskontos ist dabei jedoch nicht zwangsläufig identisch mit dem Endkunden, der die virtuelle IBAN verwendet. Diese Konstruktion erleichtert zwar die automatisierte Zahlungsabwicklung und die Zuordnung von Kundengeldern, erschwert aber gleichzeitig die Nachvollziehbarkeit von Zahlungsströmen.
Erhöhtes Missbrauchsrisiko
Nach Auffassung der BaFin können virtuelle IBANs aufgrund ihrer Struktur gezielt verschleiern, wer tatsächlich hinter einzelnen Zahlungsbewegungen steht. Dadurch steigt das Risiko, dass sie für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung genutzt werden.
Besonders verweist die Aufsichtsbehörde auf die Gefahr des sogenannten Underground Banking. Dabei handelt es sich um informelle Finanztransfersysteme außerhalb des regulären Bankensektors, die häufig genutzt werden, um Geld grenzüberschreitend und ohne ausreichende behördliche Kontrolle zu transferieren.
Banken müssen ihre Kontrollen anpassen
Die BaFin verlangt von Banken und Zahlungsdienstleistern, ihre bestehenden Geldwäschepräventionsmaßnahmen an die Besonderheiten virtueller IBAN-Strukturen anzupassen.
Dazu gehören insbesondere:
- eine risikoorientierte Bewertung der eingesetzten vIBAN-Strukturen,
- verstärkte Sorgfalts- und Identifizierungsmaßnahmen,
- eine laufende Kontrolle und Überwachung von Zahlungsströmen,
- sowie die Berücksichtigung von Risikoindikatoren, die auf einen möglichen Missbrauch hindeuten können.
Welche Maßnahmen erforderlich sind, soll sich nach dem individuellen Risikoprofil des jeweiligen Instituts richten.
Übergangsregelung bis zur EU-Geldwäscheverordnung
Die neue Aufsichtsmitteilung gilt bis zum 10. Juli 2027. An diesem Tag tritt die neue EU-Geldwäscheverordnung in Kraft, die europaweit einheitliche Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schaffen soll.
Mit ihrer Mitteilung überbrückt die BaFin den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der neuen europäischen Regelungen und schafft bereits jetzt verbindliche Erwartungen an die beaufsichtigten Institute.
BaFin warnt vor „trojanischen Pferden“
Die BaFin unterstreicht die Bedeutung des Themas auch durch Aussagen ihrer Exekutivdirektorin für Anti-Financial Crime, Birgit Rodolphe. Sie bezeichnet virtuelle IBANs als mögliche „trojanische Pferde“, da sie zwar effiziente Zahlungsprozesse ermöglichen, gleichzeitig aber von Kriminellen genutzt werden könnten, um illegale Geldströme zu verschleiern.
Fazit
Mit ihrer neuen Aufsichtsmitteilung verschärft die BaFin die Anforderungen an Banken und Zahlungsdienstleister beim Einsatz virtueller IBANs. Ziel ist es, die Risiken von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und informellen Finanztransfers frühzeitig zu erkennen und durch eine konsequente, risikoorientierte Überwachung einzudämmen. Die neuen Vorgaben gelten bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäscheverordnung im Juli 2027 und sollen die Transparenz im Zahlungsverkehr weiter verbessern.
Hier die Bafin-Mitteilung:
Geldwäsche: Bafin will Risiken virtueller IBANs eindämmen
Virtuelle IBANs können das Risiko erhöhen, für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden – etwa in Zusammenhang mit Underground–Banking. In einer Aufsichtsmitteilung stellt die Bafin klar, wie Banken und Zahlungsdienstleister sich und ihre Kunden schützen müssen.
27.07.2026
In einer neuen Aufsichtsmitteilung sensibilisiert die Finanzaufsicht Bafin Banken und Zahlungsdienstleister für Risiken aus virtuellen IBANs. Solche vIBANs erhöhen das Risiko für die Institute, für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Das gilt zum Beispiel mit Blick auf das Underground Banking, also auf informelle Finanztransfersysteme.
In der Aufsichtsmitteilung stellt die Bafin klar, dass die Institute dieses Risiko mit einer angemessenen Kontrolle und Überwachung eindämmen müssen. Die Bafin nennt in ihrer Aufsichtsmitteilung auch Indikatoren, die auf ein erhöhtes Risiko bei der Verwendung virtueller IBANs hinweisen. Je nachdem, wie hoch dieses Risiko ist, müssen die Institute ihre geldwäscherechtlichen Sorgfalts-, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen anpassen. Sie müssen ihre Maßnahmen risikoorientiert an den Besonderheiten von vIBAN-Strukturen ausrichten.
Virtuelle IBANs erschweren die Geldwäscheprävention
Der Hintergrund: Die vIBAN ist eine Kennung, die wie eine IBAN aussieht. Sie ermöglicht die Zu- und Umleitung von Zahlungen zu einem Zahlungskonto, auf dem die Zahlung verbucht wird. Die Inhaberinnen oder Inhaber dieses Kontos sind nicht zwangsläufig auch die Endkunden, die die vIBAN tatsächlich nutzen. Virtuelle IBANs können die Zahlungsabwicklung effizienter machen und die automatisierte Zuordnung von Kundengeldern erleichtern. Zugleich können sie jedoch die Prävention von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung erschweren, weil sie einen Mangel an Transparenz mit sich bringen und die Kontrolle anspruchsvoller machen.
Die neue Aufsichtsmitteilung gilt ab sofort und bis 10. Juli 2027. An dem Tag tritt die EU-Geldwäscheverordnung in Kraft.