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G & H Getränkekontor GmbH: Eigenantrag auf Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die G & H Getränkekontor GmbH mit Sitz in Berlin wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den von der Gesellschaft selbst gestellten Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3609 IN 161/26 mit Beschluss vom 15. Juli 2026 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 106051 eingetragen und hat ihren Sitz in der Schönhauser Allee 179 in 10119 Berlin. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Thomas Ganick.

Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand ist die G & H Getränkekontor GmbH im Getränkehandel tätig. Zum Geschäftsfeld gehören der Einkauf, der Vertrieb und die Vermarktung von Getränken sowie die Belieferung von Gastronomiebetrieben, Unternehmen oder Endkunden. Die Branche ist durch einen intensiven Wettbewerb, steigende Logistik- und Energiekosten sowie einen zunehmenden Preisdruck geprägt.

Die Gesellschaft hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens prüfte das Insolvenzgericht, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um zumindest die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach den Feststellungen des Gerichts war dies nicht der Fall. Der Eigenantrag wurde deshalb mangels Masse abgewiesen.

Mit der Abweisung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und es erfolgt keine Bestellung eines Insolvenzverwalters. Die Entscheidung bedeutet, dass keine ausreichenden verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind, um die Durchführung eines geordneten Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Für Gläubiger hat dies regelmäßig zur Folge, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angemeldet und aus einer Insolvenzmasse befriedigt werden können.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg beendet das Insolvenzeröffnungsverfahren der G & H Getränkekontor GmbH ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Sie verdeutlicht zugleich die wirtschaftlichen Herausforderungen im Getränkegroßhandel, in dem steigende Beschaffungs-, Lager- und Transportkosten sowie ein hoher Wettbewerbsdruck die wirtschaftliche Stabilität vieler Unternehmen zunehmend belasten können.

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