Für die A.M.F. Aircraftleasing Meier & Fischer GmbH & Co. KG aus Hamburg wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Hamburg hat den Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 67a IN 137/26 mit Beschluss vom 9. Juli 2026 gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen.
Die Gesellschaft war beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRA 63297 eingetragen. Als ehemalige Geschäftsanschrift ist der Mittelweg 8 in 20149 Hamburg verzeichnet. Persönlich haftende Gesellschafterin war die Beteiligung A.M.F. Aircraftleasing Meier & Fischer GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Václav Fischer und Stefan Meier.
Nach dem zuletzt eingetragenen Unternehmensgegenstand übte die Gesellschaft keine aktive Geschäftstätigkeit mehr aus. Ihre Aufgabe bestand ausschließlich in der Verwaltung, Nutzung sowie Vermietung beziehungsweise dem Leasing beweglicher Vermögensgegenstände, insbesondere eines Flugzeugs des Typs Boeing 737-33A mit der Herstellerseriennummer 27469. Das Flugzeug war zuletzt für die pakistanische Fluggesellschaft Air Indus im Einsatz. Am 8. Juni 2014 wurde die Maschine während des Angriffs auf den Jinnah International Airport in Karachi durch den Einschlag einer raketengetriebenen Granate schwer beschädigt und anschließend als wirtschaftlicher Totalschaden („beyond repair“) eingestuft. Damit verlor der wesentliche Vermögensgegenstand der Gesellschaft seinen wirtschaftlichen Wert.
Das Insolvenzgericht stellte fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Mit dieser Entscheidung wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet und auch kein Insolvenzverwalter bestellt.
Eine Abweisung mangels Masse zählt zu den schwerwiegendsten Entscheidungen im Insolvenzrecht. Sie verdeutlicht, dass selbst die Finanzierung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass Forderungen nicht im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens angemeldet und quotal befriedigt werden können.
Der Fall verdeutlicht zugleich die erheblichen wirtschaftlichen Risiken spezialisierter Leasinggesellschaften, deren Vermögensstruktur häufig auf einzelnen hochwertigen Anlagegütern beruht. Fällt ein solcher Vermögenswert – wie hier das einzige verbliebene Flugzeug – dauerhaft aus oder verliert seinen Marktwert, kann dies die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigen. Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der A.M.F. Aircraftleasing Meier & Fischer GmbH & Co. KG ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.