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Windpark Gemünden II startet mit Verlust – 38-Millionen-Euro-Projekt wartet auf EEG-Zuschlag

geralt (CC0), Pixabay

Die neu gegründete Windpark Gemünden II GmbH & Co. KG steht am Beginn eines umfangreichen Windenergieprojekts. In der Gemeinde Gemünden sollen vier zusätzliche Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von jeweils 5,7 Megawatt entstehen. Zusammen würden die geplanten Anlagen eine Leistung von 22,8 Megawatt erreichen.

Das Investitionsvolumen für die Erweiterung des bestehenden Windparks wird mit knapp 38 Millionen Euro angegeben. Im kurzen ersten Geschäftsjahr erzielte die Gesellschaft allerdings noch keine Einnahmen. Für den Zeitraum vom 15. November bis zum 31. Dezember 2024 entstand deshalb ein Jahresfehlbetrag von rund 5.500 Euro.

Der Verlust ist vor allem auf Gründungs-, Prüfungs-, Offenlegungs- und Steuerberatungskosten zurückzuführen. Ein operativer Windparkbetrieb hatte bis zum Bilanzstichtag noch nicht begonnen.

Gesellschaft erst im November 2024 gegründet

Die Windparkgesellschaft wurde am 15. November 2024 gegründet und am 25. November 2024 in das Handelsregister eingetragen.

Unternehmenszweck ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie die Erzeugung und Vermarktung des daraus gewonnenen Stroms. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Windkraftanlagen verpachten oder veräußern.

Die Gründung einer eigenständigen Betreibergesellschaft war nach den Angaben im Lagebericht aus finanzierungsrechtlichen Gründen erforderlich. Die Anteile an der bereits bestehenden Gesellschaft des Windparks Gemünden I waren im Zuge der dortigen Finanzierung vollständig als Sicherheit verpfändet worden.

Die finanzierende Bank des ersten Windparks könnte damit unter bestimmten Bedingungen in dessen Rechte und Pflichten eintreten. Um die neue Erweiterung rechtlich und wirtschaftlich getrennt zu finanzieren, wurde daher eine eigene Projektgesellschaft gegründet.

Vier neue Windräder geplant

Der bestehende Windpark Gemünden soll um vier Windenergieanlagen erweitert werden. Jede Anlage soll eine Nennleistung von 5,7 Megawatt besitzen.

Die geplante Gesamtleistung beträgt damit 22,8 Megawatt. Wie viel Strom die Anlagen jährlich erzeugen könnten, wird im Jahresabschluss nicht angegeben.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde bereits am 19. September 2024 erteilt. Damit lag eine der wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Projekts bereits vor der Gründung der Betreibergesellschaft vor.

Eine erteilte Genehmigung bedeutet jedoch noch nicht, dass unmittelbar mit der Errichtung begonnen werden kann. Erforderlich sind insbesondere eine gesicherte Finanzierung, die Teilnahme an den Ausschreibungen für Windenergie an Land und ein wirtschaftlich tragfähiges Vergütungsmodell.

Investitionen von knapp 38 Millionen Euro

Für die geplante Parkerweiterung wird ein Investitionsvolumen von knapp 38 Millionen Euro genannt.

Rechnerisch entspricht dies durchschnittlichen Investitionen von rund 9,5 Millionen Euro je Windenergieanlage. Darin können neben den eigentlichen Windrädern unter anderem Fundamente, Wege, Kabel, Netzanschluss, Planungskosten, Genehmigungen und Finanzierungskosten enthalten sein.

Eine detaillierte Kostenaufstellung enthält der Lagebericht nicht.

Die Finanzierung soll über eine Landesbank erfolgen. Diese hatte bereits über einen Versicherer eine Bietungsgarantie für die Teilnahme am EEG-Ausschreibungsverfahren zum 1. November 2024 bereitgestellt.

Solche Garantien dienen der Absicherung der finanziellen Verpflichtungen, die mit der Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur verbunden sind.

Erster Antrag erhält keinen Zuschlag

Bei der Ausschreibungsrunde zum 1. November 2024 erhielt das Projekt keinen Zuschlag.

Damit konnte sich die Gesellschaft in dieser Runde keine staatlich festgelegte Marktprämie für den später erzeugten Strom sichern. Ein Zuschlag im EEG-Ausschreibungsverfahren ist für viele Windparkprojekte ein zentraler Bestandteil der langfristigen Erlös- und Finanzierungsplanung.

Nach dem erfolglosen ersten Versuch nahm die Gesellschaft nach eigenen Angaben erneut an der Ausschreibungsrunde zum 1. Mai 2025 teil.

Der vorliegende Jahresabschluss enthält keine Information darüber, ob das Projekt bei diesem zweiten Versuch einen Zuschlag erhielt. Damit bleibt auf Grundlage der veröffentlichten Unterlagen offen, wie sich das Vorhaben nach dem Bilanzstichtag konkret weiterentwickelte.

Keine Einnahmen im ersten Geschäftsjahr

Da der Windpark noch nicht errichtet war und noch keine Stromproduktion stattfand, erzielte die Gesellschaft im Rumpfgeschäftsjahr 2024 keine Einnahmen.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden ausschließlich sonstige betriebliche Aufwendungen von 5.524,63 Euro ausgewiesen. Daraus ergab sich ein ebenso hoher Jahresfehlbetrag.

Die Aufwendungen entfielen nach Angaben des Unternehmens im Wesentlichen auf:

  • die Prüfung des Jahresabschlusses,
  • die Offenlegung des Abschlusses und
  • die Erstellung der Steuererklärungen für 2024.

Der Verlust ist damit typisch für eine neu gegründete Projektgesellschaft, die zunächst Verwaltungs- und Vorbereitungskosten trägt, ohne bereits operative Erlöse zu erwirtschaften.

Bilanzsumme von nur rund 19.000 Euro

Zum 31. Dezember 2024 belief sich die Bilanzsumme auf lediglich 19.017,85 Euro.

Die Gesellschaft verfügte zu diesem Zeitpunkt noch über kein Anlagevermögen. Weder Windenergieanlagen noch Grundstückseinrichtungen oder andere langfristige Vermögenswerte waren bilanziert.

Die Aktivseite bestand fast ausschließlich aus einem Bankguthaben von 18.725 Euro. Hinzu kamen sonstige Vermögensgegenstände von 292,85 Euro.

Die geringe Bilanzsumme zeigt, dass sich das Projekt Ende 2024 noch in einer sehr frühen Entwicklungs- und Finanzierungsphase befand. Die angekündigten Investitionen von knapp 38 Millionen Euro waren bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bilanziell umgesetzt worden.

Bankguthaben bildet nahezu das gesamte Vermögen

Das Guthaben bei Kreditinstituten machte rund 98 Prozent der Bilanzsumme aus.

Nach den Erläuterungen im Anhang handelte es sich um das laufende Girokonto der Gesellschaft. Weitere Zahlungsmittel oder kurzfristige Geldanlagen bestanden nicht.

Dem Bankguthaben standen kurzfristige Verpflichtungen von insgesamt rund 5.800 Euro gegenüber, wenn neben den Verbindlichkeiten auch die Rückstellungen einbezogen werden.

Damit verfügte die Gesellschaft zum Jahresende über ausreichende Mittel, um ihre bereits bilanzierten kurzfristigen Verpflichtungen zu begleichen.

Eigenkapital durch Anlaufverlust reduziert

Die Kapitalanteile der Kommanditistin beliefen sich zum Jahresende auf 13.200,37 Euro.

Das ursprünglich eingezahlte Haftkapital beträgt nach den Angaben im Anhang und Lagebericht rund 19.000 Euro. Durch den Jahresfehlbetrag von 5.524,63 Euro reduzierte sich das bilanzielle Eigenkapital auf den ausgewiesenen Betrag.

Die rechnerische Eigenkapitalquote lag dennoch bei rund 69 Prozent der Bilanzsumme. Dieser hohe Anteil ist allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig, da das Projekt noch keine wesentlichen Investitionen oder Darlehen aufgenommen hatte.

Sobald die geplante Windparkerweiterung umgesetzt und finanziert wird, dürfte sich die Bilanzstruktur grundlegend verändern.

Nur geringe Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten beliefen sich zum Jahresende auf insgesamt 2.017,48 Euro.

Davon entfielen:

  • 903,34 Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
  • 1.114,14 Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin.

Sämtliche Verbindlichkeiten hatten eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr.

Bankdarlehen für das geplante Windparkprojekt waren Ende 2024 noch nicht bilanziert. Die vorgesehene Projektfinanzierung über die Landesbank hatte somit bis zum Bilanzstichtag offenbar noch nicht zu einer Darlehensauszahlung geführt.

Rückstellungen für Prüfung und Steuererklärung

Die sonstigen Rückstellungen betrugen 3.800 Euro.

Sie wurden im Wesentlichen für die Prüfung des Jahresabschlusses und für die Erstellung der Steuererklärung 2024 gebildet.

Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar belief sich auf rund 2.000 Euro und betraf ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.

Weitere Rückstellungen, beispielsweise für Baukosten, Rückbauverpflichtungen oder mögliche Projektrisiken, wurden im ersten Geschäftsjahr nicht ausgewiesen.

Keine Mitarbeiter und keine Vergütung für Organe

Die Gesellschaft beschäftigte im Rumpfgeschäftsjahr 2024 keine eigenen Arbeitnehmer.

Auch die Mitglieder der Unternehmensorgane erhielten nach den Angaben im Anhang weder eine Vergütung noch eine Aufwandsentschädigung.

Die Geschäftsführung wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin übernommen. Diese Struktur ist bei Windpark-Projektgesellschaften üblich. Planungs-, Beratungs- und Verwaltungsleistungen werden häufig durch verbundene Gesellschaften oder externe Dienstleister erbracht.

Steigende Baukosten als zentrales Risiko

Als wesentliches Risiko nennt die Gesellschaft die Entwicklung der Baukosten.

Vor dem Hintergrund steigender Preise müsse die Wirtschaftlichkeit des Projekts fortlaufend überwacht werden. Bei einem Investitionsvolumen von knapp 38 Millionen Euro können bereits moderate Kostensteigerungen erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung und die erwartete Rendite haben.

Besonders relevant sind dabei mögliche Preisänderungen für Windenergieanlagen, Fundamente, Netzanschlüsse, Kabel, Bauleistungen und Transport.

Auch Verzögerungen bei der Errichtung können zusätzliche Kosten verursachen. Daneben hängen die langfristigen Erträge von Faktoren wie Windaufkommen, technischer Verfügbarkeit, Vergütungshöhe und Finanzierungskonditionen ab.

Fehlender EEG-Zuschlag erschwert Kalkulation

Der im November 2024 ausgebliebene Zuschlag stellt einen weiteren Unsicherheitsfaktor dar.

Ohne einen erfolgreichen Zuschlag lässt sich die langfristige Vergütung des erzeugten Stroms schwerer planen. Dies kann sich wiederum auf die endgültige Kreditzusage, die Finanzierungskosten und den Beginn der Bauarbeiten auswirken.

Dass bereits eine Bietungsgarantie bereitgestellt wurde, zeigt jedoch, dass die Finanzierungsvorbereitung weit fortgeschritten war und ein Kreditinstitut in das Projekt eingebunden wurde.

Ob und wann die geplanten Darlehen tatsächlich ausgezahlt wurden, geht aus dem Jahresabschluss nicht hervor.

Uneinheitliche Zeitangaben in der Gewinn- und Verlustrechnung

Im veröffentlichten Abschluss fällt eine Abweichung bei den Periodenangaben auf.

Der Anhang und der Lagebericht bezeichnen das Rumpfgeschäftsjahr als Zeitraum vom 15. November bis zum 31. Dezember 2024. In der tabellarischen Gewinn- und Verlustrechnung wird dagegen der Zeitraum vom 25. November bis zum 31. Dezember 2024 genannt.

Der 25. November war nach Angaben des Lageberichts der Tag der Handelsregistereintragung. Gegründet wurde die Gesellschaft jedoch bereits am 15. November.

Da der Jahresabschluss und der Prüfungsvermerk ausdrücklich das Rumpfgeschäftsjahr ab dem 15. November nennen, dürfte diese Angabe für die offizielle Berichtsperiode maßgeblich sein.

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

Die Prüfer erhoben keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Nach ihrem Urteil vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Auch der Lagebericht wurde als mit dem Jahresabschluss vereinbar und gesetzeskonform beurteilt.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk bedeutet jedoch nicht, dass das Windparkprojekt wirtschaftlich garantiert erfolgreich sein wird. Er bestätigt in erster Linie, dass Jahresabschluss und Lagebericht nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurden und keine wesentlichen falschen Darstellungen festgestellt wurden.

Wichtige Kennzahlen im Überblick

Zum 31. Dezember 2024 wies die Gesellschaft folgende wesentliche Werte aus:

  • Bilanzsumme: 19.017,85 Euro
  • Bankguthaben: 18.725 Euro
  • sonstige Vermögensgegenstände: 292,85 Euro
  • Eigenkapital: 13.200,37 Euro
  • eingezahltes Haftkapital: rund 19.000 Euro
  • Jahresfehlbetrag: 5.524,63 Euro
  • sonstige betriebliche Aufwendungen: 5.524,63 Euro
  • Rückstellungen: 3.800 Euro
  • Verbindlichkeiten: 2.017,48 Euro
  • geplante Windenergieanlagen: vier
  • Nennleistung je Anlage: 5,7 Megawatt
  • geplante Gesamtleistung: 22,8 Megawatt
  • vorgesehenes Investitionsvolumen: knapp 38 Millionen Euro

Fazit: Projektgesellschaft steht noch ganz am Anfang

Die Windpark Gemünden II GmbH & Co. KG befand sich Ende 2024 noch in der Gründungs- und Vorbereitungsphase. Der ausgewiesene Verlust von rund 5.500 Euro entstand ausschließlich durch Verwaltungs-, Prüfungs- und Steuerkosten. Einnahmen aus der Stromproduktion gab es noch nicht.

Entscheidend für die weitere Entwicklung ist die Umsetzung des geplanten Großprojekts. Vier Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 22,8 Megawatt sollen für knapp 38 Millionen Euro errichtet werden.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung lag bereits vor, die Finanzierung war vorbereitet. Der fehlende Zuschlag in der EEG-Ausschreibung vom November 2024 verzögerte jedoch die weitere Absicherung des Projekts.

Die Gesellschaft trat deshalb im Mai 2025 erneut im Ausschreibungsverfahren an. Der Ausgang dieses Verfahrens wird im vorliegenden Abschluss nicht genannt.

Die kleine Bilanzsumme, das fehlende Anlagevermögen und die geringen Verbindlichkeiten sind daher nicht Ausdruck eines bereits laufenden Windparks, sondern kennzeichnen eine Projektgesellschaft unmittelbar vor einer möglichen umfangreichen Investitions- und Bauphase.

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