Für den Pro dementem Mensch im Heim e.V. mit Sitz in Nürnberg hat das Amtsgericht Nürnberg im Insolvenzeröffnungsverfahren eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit Beschluss vom 20. Juli 2026 um 17:45 Uhr wurden im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 1110/26 Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Vereinsvermögens getroffen.
Der Verein ist beim Amtsgericht Nürnberg unter der Registernummer VR 3335 eingetragen und hat seinen Sitz in der Karolinenstraße 45 in 90402 Nürnberg. Gesetzlich vertreten wird der Verein durch die Vorsitzende Beata Mann, geborene Kowalczuk. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte der Verein selbst. Verfahrensbevollmächtigt sind die THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB aus Nürnberg.
Nach seiner Bezeichnung und seinem Vereinszweck engagiert sich der Verein im Bereich der Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankungen, insbesondere von Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen. Solche Organisationen fördern regelmäßig die Lebensqualität demenziell erkrankter Menschen, unterstützen Angehörige und Pflegeeinrichtungen und organisieren soziale, kulturelle oder therapeutische Angebote.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Alexander Kießlich aus Nürnberg bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vereinsvermögen zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins zu prüfen. Gleichzeitig soll festgestellt werden, ob die vorhandenen Vermögenswerte die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken und ob die Voraussetzungen für dessen Eröffnung vorliegen.
Das Insolvenzgericht ordnete einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen des Vereins über sein Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Einschränkung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen. Ziel der Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens dar. Sie dient der Sicherung des Vereinsvermögens und der umfassenden Prüfung der finanziellen Situation. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftlichen Verhältnisse analysieren und dem Insolvenzgericht berichten, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und ob Möglichkeiten für eine Fortführung der Vereinsarbeit oder eine geordnete Sanierung bestehen.