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EKM Global Consulting GmbH: Gläubigerantrag auf Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die EKM Global Consulting GmbH mit Sitz in Baden-Baden wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Baden-Baden hat den von einer Gläubigerin gestellten Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 11 IN 525/25 mit Beschluss vom 22. Juni 2026 mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 718907 eingetragen und hat ihren Sitz in der Lichtentaler Straße 33 in 76530 Baden-Baden. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Elshan Musayev.

Die EKM Global Consulting GmbH ist als Beratungsunternehmen tätig. Nach ihrer Firmierung liegt der Schwerpunkt auf Unternehmensberatung sowie internationalen Consulting-Dienstleistungen. Unternehmen dieser Art unterstützen regelmäßig Firmen bei strategischen Entscheidungen, der Geschäftsentwicklung, internationalen Projekten sowie betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.

Anders als bei einem Eigenantrag wurde das Verfahren auf Antrag einer Gläubigerin eingeleitet. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gelangte das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.

Mit einer solchen Entscheidung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und folglich auch kein Insolvenzverwalter bestellt. Die Abweisung mangels Masse dokumentiert, dass selbst die finanziellen Mittel für die Durchführung eines geordneten Insolvenzverfahrens fehlen. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angemeldet und aus einer Insolvenzmasse befriedigt werden können.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Baden-Baden beendet das Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Gerade bei international ausgerichteten Beratungsunternehmen zeigt eine Abweisung mangels Masse, dass trotz eines häufig auf Dienstleistungen und Know-how basierenden Geschäftsmodells keine ausreichenden verwertbaren Vermögenswerte vorhanden waren, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

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