Für die Boya Kultur Consulting GmbH aus Dietzenbach wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat den Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 607/24 gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen. Die Entscheidung wurde am 24. Juni 2026 bekannt gemacht.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz im Aschaffenburger Weg 6 in 63128 Dietzenbach. Geschäftsführer des Unternehmens ist Yang Yu.
Die Boya Kultur Consulting GmbH war als Beratungsunternehmen im Bereich Kultur und internationale Beratung tätig. Zum Unternehmensprofil gehörten nach der Firmierung insbesondere Beratungs- und Dienstleistungsangebote im kulturellen Umfeld sowie die Unterstützung bei internationalen Projekten und Kooperationen.
Mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts steht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund konnte kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gleichzeitig wird in einem solchen Fall auch kein Insolvenzverwalter bestellt, da bereits die Finanzierung des Verfahrens nicht gewährleistet ist.
Eine Abweisung mangels Masse zählt zu den einschneidendsten Entscheidungen im Insolvenzrecht. Sie dokumentiert, dass die wirtschaftliche Situation des Unternehmens so angespannt ist, dass selbst die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr finanziert werden kann. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angemeldet und gemeinschaftlich befriedigt werden können.
Mit der Abweisung endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der Boya Kultur Consulting GmbH ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung verdeutlicht die erhebliche wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens und stellt den Schlusspunkt des gerichtlichen Eröffnungsverfahrens dar.