Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der JPG Consulting International GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg einen weiteren Schritt zur endgültigen Verfahrensabwicklung vollzogen. Mit Beschluss vom 16. Juli 2026 wurden im Verfahren mit dem Aktenzeichen 36j IN 4519/17 die Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 150415 eingetragen und hat ihren Unternehmenssitz in der Jerusalemer Straße 14 in 10117 Berlin. Als Geschäftsführer ist Petr Zeman eingetragen. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Kühn aus Berlin bestellt.
Die JPG Consulting International GmbH war als Beratungsunternehmen tätig. Unternehmen dieser Branche unterstützen regelmäßig Firmen bei betriebswirtschaftlichen, strategischen und internationalen Geschäftsprojekten sowie bei organisatorischen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Mit dem aktuellen Beschluss setzte das Insolvenzgericht die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters entsprechend dessen Antrag vom 21. April 2026 fest. Hintergrund der Entscheidung ist die Durchführung einer Nachtragsverteilung, bei der nach Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte realisiert und an die Insolvenzgläubiger verteilt werden konnten. Grundlage der Berechnung war eine nachträglich verteilte Insolvenzmasse in Höhe von 5.245,65 Euro.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 64 Absatz 2 der Insolvenzordnung werden die konkreten Vergütungs- und Auslagenbeträge in der öffentlichen Bekanntmachung nicht veröffentlicht. Zusätzlich zur festgesetzten Vergütung wurden dem Insolvenzverwalter auch die entstandenen Auslagen sowie die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent zugesprochen. Gleichzeitig gestattete das Gericht dem Insolvenzverwalter, den festgesetzten Gesamtbetrag unmittelbar der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass das bereits seit 2017 laufende Insolvenzverfahren weiterhin abgewickelt wird. Nachtragsverteilungen kommen regelmäßig dann in Betracht, wenn nach Abschluss des Hauptverfahrens weitere Vermögenswerte entdeckt, eingezogen oder verwertet werden können. Diese zusätzlichen Mittel werden anschließend nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften an die Gläubiger verteilt.
Mit der nun erfolgten Festsetzung der Vergütung und der Auslagen wird ein weiterer formeller Schritt auf dem Weg zum endgültigen Abschluss des Insolvenzverfahrens vollzogen. Die Entscheidung betrifft ausschließlich die Abwicklung des bereits seit Jahren laufenden Verfahrens und stellt keine neue Insolvenzentwicklung der Gesellschaft dar.