Bereits im Jahr 2021 wurde bekannt, dass persönliche Daten von rund 530 Millionen Facebook-Konten weltweit im Internet veröffentlicht worden waren. Darunter befanden sich auch Datensätze von Millionen Nutzerinnen und Nutzern aus Deutschland. Die veröffentlichten Informationen umfassen unter anderem Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Wohnorte sowie weitere personenbezogene Angaben.
Nach Erkenntnissen der Verbraucherschützer stammen die Daten aus den Jahren 2018 und 2019. Sie wurden nicht durch einen klassischen Hackerangriff erbeutet, sondern mithilfe des sogenannten Scrapings automatisiert aus öffentlich zugänglichen Profilinformationen zusammengetragen.
Datenleck sorgt bis heute für Probleme
Obwohl der Vorfall bereits mehrere Jahre zurückliegt, beschäftigen die Folgen Betroffene noch immer. Cyberkriminelle nutzen die veröffentlichten Datensätze nach Angaben von Verbraucherschützern regelmäßig für Phishing-Angriffe, Identitätsdiebstahl und andere Betrugsversuche.
Vor allem Telefonnummern gelten dabei als besonders wertvoll. Sie ermöglichen gezielte SMS-Betrugsversuche, Messenger-Angriffe oder Anrufe, bei denen sich Betrüger als Banken, Behörden oder Unternehmen ausgeben.
Verbraucherzentrale verklagt Meta
Um mögliche Schadenersatzansprüche der Betroffenen durchzusetzen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen Meta eingereicht.
Das Verfahren wird derzeit vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht geführt. Allerdings ruht der Prozess momentan. Das Gericht hat mehrere grundlegende Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Dort soll geklärt werden, welche rechtlichen Voraussetzungen für eine Musterfeststellungsklage in einem Fall wie diesem gelten.
Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Vorentscheidung über den Ausgang des Verfahrens. Vielmehr sollen zunächst europaweit wichtige Rechtsfragen geklärt werden, bevor der Prozess in Deutschland fortgesetzt wird.
Anmeldung weiterhin möglich – aber nicht unbegrenzt
Trotz der gerichtlichen Pause können sich Betroffene weiterhin kostenlos in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen.
Die Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass Eile geboten sein könnte. Sollte Meta und die Klägerseite einen gerichtlichen Vergleich schließen, könnte die Frist für einen Beitritt kurzfristig enden. Wer bis dahin nicht registriert ist, könnte von einer möglichen Einigung ausgeschlossen werden.
Wer kann teilnehmen?
Nach Angaben der Verbraucherzentralen richtet sich die Sammelklage insbesondere an Personen,
- die in den Jahren 2018 oder 2019 ein Facebook-Konto besaßen,
- bei Facebook eine Telefonnummer hinterlegt hatten,
- und deren Daten möglicherweise von dem Scraping-Vorfall betroffen sind.
Durch die Eintragung in das Klageregister können Betroffene mögliche Ansprüche sichern, ohne selbst eine eigene Klage einreichen zu müssen.
EuGH-Entscheidung könnte richtungsweisend werden
Juristen rechnen damit, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben wird. Sie könnte Maßstäbe dafür setzen, unter welchen Voraussetzungen Verbraucher bei Datenschutzverletzungen gemeinsam gegen große Internetkonzerne vorgehen können.
Für Meta steht dabei nicht nur die Frage möglicher Entschädigungszahlungen im Raum. Das Verfahren könnte auch Auswirkungen auf künftige Datenschutzverfahren gegen internationale Technologieunternehmen haben.
Datenschutz bleibt ein Dauerthema
Der Facebook-Datenskandal zeigt erneut, welche langfristigen Folgen Datenschutzverletzungen haben können. Selbst Jahre nach der Veröffentlichung der Daten sind zahlreiche Betroffene weiterhin Ziel von Betrugsversuchen. Verbraucherschützer empfehlen daher, verdächtige Anrufe, SMS oder E-Mails besonders kritisch zu prüfen, Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren und regelmäßig die Sicherheitseinstellungen ihrer Online-Konten zu überprüfen.
Wer glaubt, von dem Datenleck betroffen zu sein, sollte prüfen, ob eine Teilnahme an der Sammelklage für ihn infrage kommt. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen könnte ein späterer Beitritt unter Umständen nicht mehr möglich sein, falls es zu einer gerichtlichen Einigung mit Meta kommt.