Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website market-returns.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Warnung wurde am 10. Juli 2026 veröffentlicht.
Betreiber offenbar ohne behördliche Zulassung
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder erlaubnispflichtige Dienstleistungen im Finanz- und Kryptobereich anbietet, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Zulassung der BaFin. Dies betrifft unter anderem Finanz- und Wertpapierdienstleistungen, Kryptowerte-Dienstleistungen sowie Zahlungsdienste.
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde verfügen die Betreiber von market-returns.com nicht über die notwendige Erlaubnis. Die tatsächlichen Verantwortlichen hinter der Plattform sind offenbar nicht bekannt.
Erhebliche Risiken für Anleger
Angebote nicht zugelassener Plattformen können für Verbraucherinnen und Verbraucher mit erheblichen Gefahren verbunden sein. Da die Betreiber keiner regulären Aufsicht unterliegen, ist nicht gewährleistet, dass gesetzliche Anforderungen zum Schutz der Kunden und ihrer Gelder eingehalten werden.
Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn auf einer Website mit hohen Gewinnen, schnellen Renditen oder angeblich risikolosen Investitionen geworben wird. Häufig versuchen unbekannte Anbieter, Interessenten telefonisch oder per E-Mail zu weiteren Einzahlungen zu bewegen.
Typische Warnsignale unseriöser Plattformen
Verbraucher sollten misstrauisch werden, wenn die Unternehmensstruktur eines Anbieters nicht nachvollziehbar ist, eine behördliche Zulassung nicht überprüft werden kann oder ungewöhnlich hohe Erträge versprochen werden. Auch Zeitdruck, wiederholte Aufforderungen zu Nachzahlungen und Überweisungen auf wechselnde oder ausländische Konten können auf ein betrügerisches Angebot hindeuten.
Vor einer Investition sollte daher stets geprüft werden, ob das betreffende Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingetragen und für die angebotenen Dienstleistungen zugelassen ist.
Gesetzliche Grundlage der Warnung
Die Veröffentlichung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Diese Vorschriften ermöglichen es der Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit über Anbieter zu informieren, bei denen der Verdacht einer unerlaubten Geschäftstätigkeit besteht.
Behörden warnen vor Finanzbetrug im Internet
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet grundsätzlich zu äußerster Vorsicht. Professionell gestaltete Websites, vermeintliche Handelskonten oder angezeigte Gewinne sind kein Beleg dafür, dass tatsächlich investiert wurde oder eine Auszahlung möglich ist.
Wer bereits Geld an die Betreiber von market-returns.com überwiesen hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, sämtliche Unterlagen und Nachrichten sichern und sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden.
Fazit
Mit ihrer Warnung macht die BaFin auf die Website market-returns.com aufmerksam. Nach den bisherigen Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Anleger sollten entsprechende Angebote besonders kritisch prüfen und ohne eindeutig nachgewiesene Zulassung kein Geld überweisen.
Hier die Bafin-Meldung:
market-returns(.)com: Bafin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Website market-returns(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
10.07.2026
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.