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WoWi Energiemanagement GmbH stellt Insolvenzantrag – Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die WoWi Energiemanagement GmbH aus Warendorf befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Münster hat am 8. Juli 2026 um 15:38 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 87 IN 13/26 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach den Vorschriften der Insolvenzordnung angeordnet.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Waterstroate 25 in 48231 Warendorf und ist beim Amtsgericht Münster unter der Handelsregisternummer HRB 19000 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens ist Geschäftsführer Marco Liebing.

Die WoWi Energiemanagement GmbH ist im Bereich des Energiemanagements tätig. Das Unternehmen unterstützt insbesondere Wohnungsunternehmen, Immobiliengesellschaften und gewerbliche Kunden bei der Planung, Steuerung und Optimierung ihrer Energieversorgung. Dazu gehören unter anderem Lösungen zur Senkung des Energieverbrauchs, die Analyse von Energiedaten sowie die Entwicklung wirtschaftlicher Versorgungskonzepte.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel aus Gütersloh. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass die Gesellschaft nur noch mit seiner Zustimmung über ihr Vermögen verfügen darf. Ziel dieser Maßnahme ist es, die vorhandenen Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu sichern.

Darüber hinaus dürfen Schuldner der Gesellschaft offene Forderungen nicht mehr unmittelbar an das Unternehmen begleichen. Stattdessen sind Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zusätzlich hat das Insolvenzgericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger bevorzugt werden und die Insolvenzmasse zulasten der übrigen Gläubiger geschmälert wird.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der WoWi Energiemanagement GmbH eingehend prüfen. Dabei wird insbesondere festgestellt, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen und ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen.

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