Rund ein halbes Jahr nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen beginnt für viele Betroffene nun die finanzielle Entschädigung. Die Sparkasse startet in dieser Woche mit den Auszahlungen an Kundinnen und Kunden, deren Schließfächer bei dem Millionen-Coup aufgebrochen und geplündert wurden. Gleichzeitig setzt das Geldinstitut die Rückgabe zahlreicher sichergestellter Wertgegenstände und persönlicher Dokumente fort, die die Täter am Tatort zurückgelassen hatten.
Der Einbruch hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Täter verschafften sich Zugang zum Tresorbereich der Sparkasse und brachen dort eine Vielzahl von Schließfächern auf. Dabei entstanden nicht nur erhebliche Sachschäden am Tresorraum, sondern auch hohe Verluste für zahlreiche Kundinnen und Kunden. Wie hoch die gesamte Beute der Einbrecher ausfiel, wurde bislang nicht offiziell bekannt gegeben. Fest steht jedoch, dass es sich um einen der aufsehenerregendsten Schließfacheinbrüche der vergangenen Jahre handelt.
Nach Angaben der Sparkasse erfolgt die Entschädigung entsprechend den bestehenden Mietverträgen für die Schließfächer. Demnach erhalten betroffene Kundinnen und Kunden maximal 10.300 Euro pro Schließfach, sofern ein entsprechender Schaden entstanden ist. Diese Obergrenze war bereits vertraglich vereinbart und gilt unabhängig davon, welchen tatsächlichen Wert die gestohlenen Gegenstände möglicherweise hatten.
Für einige Betroffene dürfte diese Regelung jedoch nicht ausreichen. Viele Menschen bewahren in Bankschließfächern Schmuck, Erbstücke, Edelmetalle, Sammlerstücke, wichtige Dokumente oder andere persönliche Wertgegenstände auf, deren Wert deutlich über der vereinbarten Entschädigungsgrenze liegen kann. Wer höhere Werte in einem Schließfach lagert, muss in der Regel selbst für einen zusätzlichen Versicherungsschutz sorgen.
Neben den finanziellen Entschädigungen arbeitet die Sparkasse weiterhin daran, persönliche Gegenstände an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Bereits im Mai hatte das Geldinstitut mit der Rückgabe begonnen. Im verwüsteten Tresorraum waren nach dem Einbruch mehrere Tausend Wertgegenstände, Dokumente und persönliche Erinnerungsstücke gefunden worden. Offenbar hatten die Täter zahlreiche Gegenstände zurückgelassen, die für sie keinen finanziellen Wert besaßen oder beim hastigen Verlassen des Tatorts liegen geblieben waren.
Für viele Betroffene bedeutet die Rückgabe dieser Gegenstände eine große Erleichterung. Zwar können gestohlene Wertgegenstände häufig nicht ersetzt werden, doch persönliche Dokumente, Urkunden oder Erinnerungsstücke besitzen oftmals einen hohen ideellen Wert. Die Sparkasse bemüht sich deshalb, möglichst viele dieser Gegenstände den jeweiligen Eigentümern zuzuordnen und zurückzugeben.
Parallel dazu dauern die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden weiter an. Die Polizei untersucht nach wie vor, wie die Täter in den besonders gesicherten Tresorbereich gelangen konnten und ob Spuren zu den Verantwortlichen führen. Ob bereits Verdächtige identifiziert wurden oder Teile der Beute sichergestellt werden konnten, wurde bislang nicht bekannt gegeben.
Der Fall macht erneut deutlich, dass Bankschließfächer zwar als besonders sicher gelten, jedoch keinen vollständigen Schutz vor professionell geplanten Einbrüchen bieten. Verbraucherschützer empfehlen deshalb, sich vor Abschluss eines Schließfachvertrags genau über die Haftungsgrenzen der Bank zu informieren und bei besonders wertvollen Gegenständen gegebenenfalls eine zusätzliche Schließfachversicherung abzuschließen.
Mit dem Beginn der Entschädigungszahlungen endet für viele Kundinnen und Kunden zumindest ein Teil der monatelangen Unsicherheit. Gleichzeitig bleibt der spektakuläre Millionen-Einbruch eines der größten Kriminalfälle der vergangenen Jahre im Ruhrgebiet. Ob alle gestohlenen Wertgegenstände jemals wieder auftauchen und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden können, ist derzeit noch offen.