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Insolvenzverfahren der Hock Holding GmbH & Co. KG: Vergütung für Nachtragsverteilung festgesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren der Hock Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart hat das Amtsgericht Stuttgart eine weitere Entscheidung getroffen. Mit Beschluss vom 7. Juli 2026 im Verfahren 5 IN 385/16 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Durchführung einer Nachtragsverteilung festgesetzt.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Dreifelder Straße 25 in 70599 Stuttgart ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRA 724018 eingetragen.

Zum Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Michael Pluta aus Stuttgart bestellt worden. Das Gericht setzte nun dessen Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer entsprechend seinem Antrag vom 15. Juni 2026 fest. Die konkreten Beträge werden gemäß § 64 Absatz 2 der Insolvenzordnung nicht veröffentlicht.

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit einer sogenannten Nachtragsverteilung. Eine solche wird durchgeführt, wenn nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte festgestellt oder realisiert werden. Diese Vermögenswerte fließen anschließend nach den gesetzlichen Vorschriften den Insolvenzgläubigern zu. Für die Abwicklung dieser zusätzlichen Verteilung erhält der Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung nach den Regelungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.

Das Gericht gestattete dem Insolvenzverwalter außerdem, die festgesetzte Vergütung und die Auslagen nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Mit dem aktuellen Beschluss wird kein neues Insolvenzverfahren eröffnet und auch keine Änderung am bisherigen Verfahrensstatus vorgenommen. Vielmehr handelt es sich um einen üblichen Verfahrensschritt im Rahmen der abschließenden Bearbeitung des bereits seit dem Jahr 2016 laufenden Insolvenzverfahrens, nachdem nachträglich noch Vermögenswerte zur Verteilung zur Verfügung standen.

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