Für die Harvest Energie GmbH mit Sitz in der Überseeallee 10 in 20457 Hamburg ist das Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet worden. Das Amtsgericht Hamburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 67g IN 20/26 am 3. Juli 2026 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Grund hierfür ist die bereits erfolgte Abweisung des Insolvenzantrags mangels ausreichender Insolvenzmasse.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 185661 eingetragen. Geschäftsführer ist Ian Bruce Woodcock.
Nach den Handelsregisterangaben bestand der Unternehmensgegenstand insbesondere in der Verwaltung des eigenen Vermögens. Darüber hinaus war die Gesellschaft auf Beteiligungen und Investitionen im Energiesektor ausgerichtet und diente als Unternehmens- und Beteiligungsgesellschaft für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien.
Bereits am 22. Januar 2026 hatte das Insolvenzgericht Verfügungsbeschränkungen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern. Solche Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte bis zur gerichtlichen Entscheidung verloren gehen oder beiseitegeschafft werden.
Nachdem der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen worden war, bestand für diese Sicherungsmaßnahmen keine rechtliche Grundlage mehr. Mit dem aktuellen Beschluss wurden deshalb sowohl die Verfügungsbeschränkungen als auch die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Das Insolvenzeröffnungsverfahren ist damit abgeschlossen, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreichte, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Für Gläubiger sind die Aussichten auf eine Realisierung offener Forderungen in solchen Fällen regelmäßig gering, da keine Insolvenzmasse verwertet und kein Insolvenzverwalter mit der Abwicklung des Unternehmens beauftragt wird.