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ReFi Boarding House GmbH: Gericht ordnet allgemeines Verfügungsverbot im Insolvenzeröffnungsverfahren an
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ReFi Boarding House GmbH: Gericht ordnet allgemeines Verfügungsverbot im Insolvenzeröffnungsverfahren an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ReFi Boarding House GmbH hat das Amtsgericht Hannover eine weitere Sicherungsmaßnahme angeordnet. Mit Beschluss vom 7. Juli 2026 wurde im Verfahren mit dem Aktenzeichen 904 IN 877/25 um 13:58 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Damit verliert die Gesellschaft bis auf Weiteres die Befugnis, selbstständig über ihr Vermögen zu verfügen.

Die ReFi Boarding House GmbH hat ihren Sitz in der Reitwallstraße 6, 30159 Hannover und ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 59877 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Michael Wolter.

Die Gesellschaft war auf den Betrieb und die Verwaltung von Boardinghäusern und möblierten Apartments spezialisiert. Zum Unternehmensgegenstand gehörten insbesondere die Vermietung von Serviced Apartments und Unterkünften für Geschäftsreisende sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung.

Mit dem nun angeordneten allgemeinen Verfügungsverbot gehen die Verwaltungs- und Verfügungsrechte über das Vermögen der Gesellschaft auf die vom Insolvenzgericht bestimmten Stellen über. Ziel dieser Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern.

Zugleich wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte der späteren Insolvenzmasse entzogen werden.

Das allgemeine Verfügungsverbot zählt zu den weitreichendsten Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren. Es wird angeordnet, wenn das Gericht einen besonderen Sicherungsbedarf sieht, um das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erhalten.

Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, entscheidet das Amtsgericht Hannover nach Abschluss der weiteren Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der ReFi Boarding House GmbH.

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