Die PROLiGNIS Energie Consulting GmbH mit Firmensitz Friedrichshofener Straße 1, 85049 Ingolstadt befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Ingolstadt hat am 3. Juli 2026 um 15:30 Uhr unter dem Aktenzeichen IN 370/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 6832 eingetragen und wird von Geschäftsführer Jürgen Petroll vertreten. Im Verfahren wird das Unternehmen von der Kanzlei ELSÄSSER Rechtsanwälte PartG mbH aus München vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Exner aus Nürnberg bestellt. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht an, dass sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen. Ziel dieser Sicherungsmaßnahmen ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern.
Die PROLiGNIS Energie Consulting GmbH war auf Beratungs- und Ingenieurleistungen im Bereich der erneuerbaren Energien spezialisiert. Zum Leistungsspektrum gehörten insbesondere die Planung, Projektentwicklung und wirtschaftliche Begleitung von Energieprojekten sowie die technische und kaufmännische Beratung von Unternehmen und Investoren. Darüber hinaus unterstützte die Gesellschaft die Entwicklung und Umsetzung von Projekten in den Bereichen Windenergie, Photovoltaik, Biomasse und weiteren nachhaltigen Energieformen. Ergänzend übernahm sie die Analyse von Wirtschaftlichkeit, Genehmigungsprozessen und Investitionsvorhaben im Energiesektor.
Das Unternehmen war eng mit der PROLiGNIS-Unternehmensgruppe verbunden, die sich auf die Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien konzentriert. Die Beratungsgesellschaft übernahm dabei insbesondere koordinierende und unterstützende Aufgaben für Projektgesellschaften sowie externe Auftraggeber und begleitete Energieprojekte von der Konzeptphase bis zur Realisierung.
Mit der nun angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind und welche Möglichkeiten für eine Fortführung oder Sanierung bestehen. Bis zu einer abschließenden Entscheidung des Insolvenzgerichts bleiben die angeordneten Sicherungsmaßnahmen bestehen und dienen dem Schutz der Insolvenzmasse sowie den Interessen der Gläubiger.