Für die Vollraum Atelier UG (haftungsbeschränkt) mit Firmensitz Puschkinallee 6B, 12435 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg die im Insolvenzeröffnungsverfahren angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Der entsprechende Beschluss wurde am 6. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 3604 IN 2034/26 gefasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 264314 eingetragen und wird von Geschäftsführer Christian Hebbe vertreten.
Mit der aktuellen Entscheidung hebt das Insolvenzgericht sämtliche Sicherungsmaßnahmen auf, die zuvor mit Beschluss vom 9. Juni 2026 gemäß § 21 der Insolvenzordnung angeordnet worden waren. Solche Maßnahmen dienen im Insolvenzeröffnungsverfahren dazu, das Vermögen eines Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu sichern und nachteilige Veränderungen für die Gläubiger zu verhindern. Mit ihrer Aufhebung entfallen diese vorläufigen Beschränkungen wieder.
Der veröffentlichte Beschluss enthält keine Angaben zu den Gründen für die Aufhebung. Daraus lässt sich insbesondere nicht ableiten, ob der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde, sich anderweitig erledigt hat oder aus anderen rechtlichen Gründen keine Fortführung der Sicherungsmaßnahmen mehr erforderlich war. Ebenso trifft die Entscheidung keine Aussage darüber, ob später erneut ein Insolvenzantrag gestellt werden könnte.
Nach dem Unternehmensgegenstand war die Vollraum Atelier UG im Bereich Architektur, Innenarchitektur und Raumgestaltung tätig. Das Unternehmen befasste sich insbesondere mit der Planung und Gestaltung von Wohn-, Gewerbe- und Ausstellungsräumen, der Entwicklung individueller Innenraumkonzepte sowie der Konzeption und Umsetzung von Design- und Kreativprojekten. Darüber hinaus gehörten die Planung von Möblierungs- und Einrichtungslösungen, die gestalterische Beratung von Unternehmen und Privatkunden sowie projektbezogene Dienstleistungen im Bereich Architektur und Design zum Leistungsspektrum.
Das Unternehmen trat dabei als kreativer Dienstleister auf und entwickelte individuelle Konzepte für Innenräume, Markenauftritte und räumliche Inszenierungen. Solche Ateliers begleiten Projekte häufig von der ersten Entwurfsidee über die Ausführungsplanung bis hin zur Umsetzung und arbeiten dabei mit Handwerksbetrieben, Bauunternehmen und weiteren Projektpartnern zusammen.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3604 IN 2034/26 bestehen die zuvor angeordneten insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen nicht mehr. Weitere Angaben zum Fortgang des Verfahrens oder zu einer möglichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergeben sich aus der veröffentlichten Entscheidung nicht.