Dark Mode Light Mode

BaFin schlägt Alarm: Betrugsplattform lockt Anleger mit falschen Versprechen

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor einer betrügerischen Investmentplattform. Diesmal betrifft die Warnung die Website helmorixy(.)net, über die nach Erkenntnissen der Behörde unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.

Besonders brisant: Die Betreiber nutzen widerrechtlich das Logo des Bundesministeriums der Finanzen, um Seriosität vorzutäuschen. Zudem tritt die Plattform unter der Bezeichnung Helmorixy Ltd auf, nennt einen angeblichen Firmensitz im Vereinigten Königreich und verweist auf eine vermeintliche Niederlassung in Berlin.

Nach Einschätzung der BaFin handelt es sich bei helmorixy(.)net um ein rein auf Betrug ausgerichtetes Konstrukt. Bereits zuvor hatte die Finanzaufsicht vor der nahezu identischen Website helmorixy(.)org gewarnt.

Anleger sollen besonders vorsichtig sein

Die BaFin weist darauf hin, dass Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland nur mit einer entsprechenden behördlichen Erlaubnis angeboten werden dürfen. Anbieter ohne Zulassung unterliegen keiner Aufsicht – für Anleger besteht in solchen Fällen ein besonders hohes Verlustrisiko.

Typische Warnsignale sind:

  • fehlende oder zweifelhafte Zulassung,
  • die missbräuchliche Verwendung von Behördenlogos,
  • angebliche Firmensitze im Ausland bei gleichzeitiger deutscher Präsenz,
  • hohe Gewinnversprechen sowie
  • Druck, schnell Geld einzuzahlen.

Was Betroffene tun sollten

Wer bereits Geld überwiesen oder persönliche Daten an die Plattform weitergegeben hat, sollte umgehend seine Bank informieren, Passwörter ändern und Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Zudem empfiehlt es sich, den Vorfall der BaFin zu melden.

Die Warnung der Finanzaufsicht erfolgte auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Anleger sollten vor jeder Geldanlage prüfen, ob ein Anbieter über eine gültige Erlaubnis der BaFin verfügt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Wanises WM-Kommentar: Die Schweiz macht Ernst – effizient, abgeklärt und reif fürs Achtelfinale

Next Post

Wanises WM-Kommentar: Spanien marschiert – Österreich fehlt am Ende einfach die Durchschlagskraft