Die Verbraucherzentrale Sachsen prüft rechtliche Schritte gegen die Preisgestaltung der Leipziger Fernwärme. Hintergrund sind erhebliche Preissteigerungen seit dem Jahr 2023, die zahlreiche Haushalte mit deutlich höheren Heiz- und Warmwasserkosten belasten. Um die Erfolgsaussichten einer möglichen Sammelklage bewerten zu können, bittet die Verbraucherzentrale betroffene Kunden nun um Unterstützung.
Fernwärmepreise nahezu verdoppelt
Auslöser der Prüfung ist die Neugestaltung der Fernwärmepreise. Der verbrauchsabhängige Bruttoarbeitspreis stieg nach Angaben der Verbraucherzentrale von 6,76 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2022 auf 12,95 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2023. Damit haben sich die Kosten innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelt.
Besonders seit dem Auslaufen der staatlichen Energiepreisbremsen Anfang 2024 seien die höheren Fernwärmekosten für viele Leipziger Haushalte deutlich spürbar geworden. Die Verbraucherzentrale möchte nun überprüfen, ob die zugrunde liegenden Preisanpassungsmechanismen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ob eine Sammelklage Aussicht auf Erfolg hätte.
Verträge und Abrechnungen werden gesucht
Für die rechtliche Bewertung werden nun umfangreiche Unterlagen von Fernwärmekunden benötigt. Gesucht werden insbesondere Verträge, Preisregelungen, Preisanpassungsschreiben sowie Jahresabrechnungen der vergangenen fünf bis zehn Jahre.
Die Verbraucherzentrale richtet sich dabei vor allem an Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und private Vermieter mit fernwärmeversorgten Immobilien. Auch Mieter können helfen, sofern ihnen die entsprechenden Vertragsunterlagen oder Abrechnungen ihres Hauses vorliegen. Eine gewöhnliche Heizkostenabrechnung allein reicht für die Prüfung allerdings nicht aus.
Diese Unterlagen werden benötigt
Für die Auswertung bittet die Verbraucherzentrale Sachsen insbesondere um folgende Dokumente:
- Fernwärmeverträge einschließlich sämtlicher Anlagen und Preisregelungen
- Schreiben über Preisanpassungen
- Jahresabrechnungen der vergangenen fünf bis zehn Jahre
- Schriftverkehr zu Abrechnungen, insbesondere bereits eingelegte Widersprüche
Unterlagen können bis Ende August eingereicht werden
Die Dokumente können datenschutzkonform über das Online-Formular der Verbraucherzentrale Sachsen eingereicht oder persönlich in den Beratungsstellen abgegeben werden. Die Sammlung der Unterlagen läuft zunächst bis zum 31. August 2026.
Im Anschluss sollen die eingegangenen Verträge und Abrechnungen ausgewertet werden. Erst danach will die Verbraucherzentrale entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Sammelklage gegen die Preisgestaltung der Leipziger Fernwärme vorliegen. Mit ersten Ergebnissen der Prüfung wird nach Angaben der Verbraucherschützer voraussichtlich Ende August gerechnet.
Für zahlreiche Leipziger Fernwärmekunden könnte die Untersuchung von großer Bedeutung sein. Sollten sich rechtliche Mängel bei den Preisanpassungen bestätigen, könnten sich daraus Ansprüche für viele betroffene Verbraucher ergeben.