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Nachtragsverteilung abgeschlossen: Insolvenzverwaltervergütung im Verfahren der F/B/S Finanzberatungsservice GmbH festgesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im bereits aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der F/B/S Finanzberatungsservice GmbH Beratung und Vermittlung mit Firmensitz im Dennerlesgrund 1 in 98663 Bad Colberg hat das Amtsgericht Meiningen eine weitere Entscheidung getroffen. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 368/11 wurde die Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit einer Nachtragsverteilung festgesetzt.

Die Entscheidung betrifft Rechtsanwalt Stephan Mitlehner, der als Insolvenzverwalter tätig war. Nach Angaben des Gerichts erfolgte die Festsetzung entsprechend seinem Antrag vom 11. Juni 2026. Die konkreten Vergütungs- und Auslagenbeträge werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben nicht veröffentlicht.

Hintergrund der Entscheidung ist eine Nachtragsverteilung von Insolvenzmasse. Nach Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens waren weitere Vermögenswerte in Höhe von 47.646,04 Euro zu verteilen. Für die Durchführung dieser zusätzlichen Verteilung wurde dem Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Auslagen und Umsatzsteuer zugesprochen. Gleichzeitig gestattete das Gericht dem Insolvenzverwalter, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Die F/B/S Finanzberatungsservice GmbH Beratung und Vermittlung war im Bereich der Finanzberatung sowie der Vermittlung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen tätig. Das Unternehmen bot Beratungsleistungen für private und gewerbliche Kunden an und vermittelte unter anderem Finanzierungs-, Versicherungs- und Anlageprodukte.

Mit der nun erfolgten Festsetzung der Vergütung wird ein weiterer Schritt im Rahmen der Nachtragsverteilung abgeschlossen. Solche Entscheidungen werden häufig erst Jahre nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens erforderlich, wenn nachträglich Vermögenswerte aufgefunden oder realisiert werden und diese an die Insolvenzgläubiger verteilt werden können.

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