Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Angeboten auf der Internetseite bundeskrypto-ki.de. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten. Gleichzeitig ermittelt die Behörde gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website.
Besonders kritisch bewertet die BaFin, dass sich die Verantwortlichen als angebliches Unternehmen „BundesKrypto KI“ mit Sitz in Berlin ausgeben und gegenüber Interessenten behaupten, unter der Aufsicht der BaFin zu stehen. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde handelt es sich dabei jedoch um eine falsche Darstellung. Die Betreiber verfügen weder über eine Zulassung noch werden sie von der BaFin beaufsichtigt.
Nach Einschätzung der Behörde dient die Website insbesondere dazu, potenzielle Anleger für unerlaubte Kryptowerte-Dienstleistungen zu gewinnen. Besucher der Plattform werden dazu aufgefordert, sich zu registrieren und persönliche Daten anzugeben. Solche Vorgehensweisen sind bei fragwürdigen Online-Anbietern häufig zu beobachten und können für Anleger erhebliche Risiken mit sich bringen.
Die BaFin weist darauf hin, dass Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Erlaubnis angeboten werden dürfen. Unternehmen, die ohne eine solche Zulassung tätig werden, verstoßen gegen die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Verbraucher sollten daher bei vermeintlich lukrativen Krypto-Angeboten besondere Vorsicht walten lassen. Warnsignale können unter anderem fehlende Unternehmensangaben, unklare Eigentumsverhältnisse, unrealistische Renditeversprechen oder angebliche Hinweise auf staatliche Aufsicht sein, die sich nicht überprüfen lassen. Anleger sollten vor einer Investition stets kontrollieren, ob ein Anbieter tatsächlich über eine Zulassung der BaFin verfügt.
Die aktuelle Warnung zeigt erneut, dass Betrüger versuchen, das wachsende Interesse an Kryptowährungen auszunutzen. Durch die missbräuchliche Verwendung offizieller Begriffe und den Verweis auf eine angebliche Regulierung sollen Vertrauen geschaffen und potenzielle Investoren zur Registrierung bewegt werden.
Die BaFin empfiehlt Betroffenen, keine Einzahlungen vorzunehmen, keine persönlichen Daten preiszugeben und bereits erfolgte Kontakte sorgfältig zu dokumentieren. Wer bereits Geld investiert hat oder Opfer eines möglichen Betrugs geworden ist, sollte umgehend rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls Strafanzeige erstatten.
Die Veröffentlichung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz und dient dem Schutz von Anlegerinnen und Anlegern vor unerlaubten Finanz- und Kryptodienstleistungen.