Die PHT Pflege Hilfe und Therapie GmbH mit Sitz in Lalendorf befindet sich in einem Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Rostock hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 61a IN 614/25 am 15. Juni 2026 umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schützen.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz am Poggelplatz 2, 18279 Lalendorf, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter der Nummer HRB 14993 eingetragen. Vertreten wird die Schuldnerin durch ihre Geschäftsführerin Franziska Kupfer.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters aus Rostock bestellt. Das Gericht ordnete gleichzeitig einen Zustimmungsvorbehalt an. Verfügungen der Gesellschaft über Vermögensgegenstände sind damit nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Hinsichtlich der Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin ging die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über.
Darüber hinaus wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, Sonderkonten einzurichten und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Kreditinstitute sind verpflichtet, ihr umfassend Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu erteilen.
Die PHT Pflege Hilfe und Therapie GmbH war im Bereich der ambulanten Pflege sowie therapeutischen Versorgung tätig. Nach öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen konzentrierte sich die Gesellschaft auf die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen im häuslichen Umfeld, die Erbringung pflegerischer Leistungen, die Organisation von Hilfsangeboten im Alltag sowie die Zusammenarbeit mit therapeutischen Einrichtungen und Fachkräften. Ziel solcher Unternehmen ist es, Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet nicht automatisch das Ende des Geschäftsbetriebs. Vielmehr dient sie dazu, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu prüfen und die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern. Gleichzeitig wird untersucht, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich erscheint.
Für die betreuten Patienten, deren Angehörige sowie die Beschäftigten ist die weitere Entwicklung von erheblicher Bedeutung. In der Praxis wird in vergleichbaren Fällen häufig versucht, die Versorgung der Pflegebedürftigen während des laufenden Verfahrens aufrechtzuerhalten. Ob die PHT Pflege Hilfe und Therapie GmbH saniert werden kann oder eine andere Lösung gefunden werden muss, wird sich im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens zeigen.