Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Angeboten auf der Website planb-krypto.com. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Nach Angaben der BaFin werden Interessenten über die Plattform dazu veranlasst, in Finanzinstrumente, insbesondere Kryptowerte, zu investieren. Für die angebotenen Dienstleistungen liegt jedoch offenbar keine erforderliche Zulassung der Finanzaufsicht vor.
Name eines bestehenden Unternehmens offenbar missbraucht
Besonders kritisch bewertet die BaFin den Verdacht eines Identitätsmissbrauchs. Entgegen den Angaben auf der Website besteht nach den bisherigen Erkenntnissen keinerlei Zusammenhang zwischen den Betreibern von planb-krypto.com und der tatsächlich existierenden Plan B Krypto Assets GmbH & Co. KG.
Die Aufsicht geht daher davon aus, dass der Name des Unternehmens möglicherweise genutzt wird, um Anlegern Seriosität vorzutäuschen und Vertrauen in die angebotenen Investitionsmöglichkeiten zu schaffen.
Vorsicht bei Krypto-Investitionen im Internet
Der Fall zeigt erneut ein typisches Muster im Bereich des Online-Anlagebetrugs. Unbekannte Betreiber nutzen die Namen real existierender Unternehmen oder bekannter Marken, um potenzielle Anleger zur Registrierung auf ihren Plattformen und zu Investitionen zu bewegen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten insbesondere bei Krypto-Angeboten im Internet vorsichtig sein und die Identität des Anbieters sowie dessen aufsichtsrechtliche Zulassung sorgfältig prüfen. Fehlende oder schwer nachvollziehbare Unternehmensangaben, unrealistische Renditeversprechen oder hoher Zeitdruck bei Anlageentscheidungen können Warnsignale für unseriöse Angebote sein.
BaFin mahnt zur Prüfung von Zulassungen
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Unternehmen ohne entsprechende Zulassung unterliegen nicht der regulären Finanzaufsicht, wodurch für Anleger erhebliche Risiken entstehen können.
Ob ein Anbieter über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.
Die Warnung wurde auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Satz 3 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes veröffentlicht.
Anleger sollten bei Online-Plattformen, die Investitionen in Kryptowährungen anbieten, besondere Vorsicht walten lassen – insbesondere dann, wenn Hinweise auf einen möglichen Identitätsmissbrauch vorliegen.