Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Angeboten auf der Website 3kinvestment.company. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Name eines Münchner Unternehmens offenbar missbraucht
Nach Angaben der BaFin wird auf der Website der Eindruck erweckt, eine Verbindung zur 3K Investment Office GmbH mit Sitz in München zu bestehen. Die Finanzaufsicht stellt jedoch klar, dass keinerlei Zusammenhang zwischen dem Unternehmen und der Website 3kinvestment.company oder den dort angebotenen Dienstleistungen besteht.
Vielmehr geht die Behörde von einem Fall des Identitätsmissbrauchs aus. Die Betreiber sollen den Namen des tatsächlich existierenden Unternehmens verwenden, um ihren Angeboten einen seriösen Anschein zu verleihen und das Vertrauen potenzieller Anleger zu gewinnen.
Risiken bei nicht zugelassenen Finanz- und Kryptoangeboten
Wer in Deutschland Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen möchte, benötigt hierfür grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis. Anbieter ohne entsprechende Zulassung unterliegen nicht der laufenden Finanzaufsicht und können für Anleger erhebliche Risiken darstellen.
Die BaFin weist regelmäßig darauf hin, dass Betrüger häufig die Namen real existierender Unternehmen nutzen, um Anleger zur Registrierung auf Plattformen oder zur Überweisung von Geldern zu bewegen. Besonders im Bereich von Online-Investments und Kryptowährungen treten solche Fälle immer wieder auf.
Anleger sollten Unternehmensangaben sorgfältig prüfen
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei Online-Anlageangeboten besondere Vorsicht walten lassen und die Identität eines Anbieters vor einer Investition sorgfältig überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn hohe Renditen versprochen werden oder die Betreiber nur eingeschränkt überprüfbare Unternehmensangaben machen.
Ob ein Unternehmen über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.
Die Warnung wurde auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes veröffentlicht.
Die BaFin empfiehlt Anlegern, bei Verdachtsmomenten wie Identitätsmissbrauch, fehlenden Zulassungen oder undurchsichtigen Unternehmensstrukturen von einer Investition abzusehen und sich vorab umfassend zu informieren.