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BaFin warnt vor Angeboten von Nordkommerz

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Angeboten des Anbieters Nordkommerz. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website nordkommerz.com ohne die erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Zulassung Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen möchte, benötigt hierfür grundsätzlich eine Zulassung der BaFin. Fehlt eine solche Genehmigung, unterliegt der Anbieter nicht der regulären Aufsicht der Finanzbehörde, was für Anleger erhebliche Risiken mit sich bringen kann.

Nach Angaben der BaFin liegen Hinweise darauf vor, dass die Betreiber von Nordkommerz entsprechende Dienstleistungen anbieten, ohne über die dafür erforderlichen aufsichtsrechtlichen Erlaubnisse zu verfügen.

Vorsicht bei Online-Investmentangeboten

Die Finanzaufsicht empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern, bei Online-Investmentplattformen besondere Vorsicht walten zu lassen. Vor einer Registrierung oder Einzahlung sollten die Identität des Anbieters sowie dessen regulatorischer Status sorgfältig geprüft werden.

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn hohe Renditen in Aussicht gestellt werden, nur wenige Informationen über die Betreiber verfügbar sind oder Anleger zu schnellen Entscheidungen gedrängt werden. Solche Merkmale können auf unseriöse oder unerlaubte Finanzangebote hindeuten.

Zulassung vor einer Investition überprüfen

Die BaFin weist darauf hin, dass Informationen über zugelassene Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der Behörde abrufbar sind. Verbraucher sollten diese Möglichkeit nutzen, bevor sie Geld investieren oder persönliche Daten an einen Anbieter übermitteln.

Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.

Anlegern wird geraten, bei nicht regulierten Anbietern besondere Vorsicht walten zu lassen und sich vor einer Investitionsentscheidung umfassend über den Anbieter und dessen Zulassungsstatus zu informieren.

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