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BaFin warnt vor Festgeldangeboten per E-Mail und vermutet Identitätsmissbrauch

Supermicha (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Festgeldangeboten, die von der E-Mail-Adresse info@vwd-solutions.com versendet werden. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde betreiben die unbekannten Anbieter ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte.

Besonders schwer wiegt dabei der Verdacht des Identitätsmissbrauchs. Die BaFin stellt klar, dass die Angebote nicht von der vwd TransactionSolutions AG stammen. Vielmehr werde der Name des Unternehmens offenbar missbräuchlich verwendet, um den Eindruck eines seriösen und etablierten Finanzdienstleisters zu erwecken.

Vorsicht vor unseriösen Festgeldangeboten

Festgeldanlagen erfreuen sich aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus weiterhin großer Beliebtheit. Gleichzeitig nutzen Betrüger das Interesse vieler Sparer gezielt aus und werben mit vermeintlich attraktiven Konditionen. Häufig treten sie dabei unter dem Namen real existierender Unternehmen auf oder verwenden täuschend ähnliche E-Mail-Adressen und Internetauftritte.

Die BaFin warnt deshalb davor, Festgeldangebote allein auf Grundlage von E-Mails oder telefonischen Empfehlungen anzunehmen. Anleger sollten stets prüfen, ob die Kontaktaufnahme tatsächlich von dem angegebenen Unternehmen stammt.

Identitätsmissbrauch als häufige Betrugsmasche

Beim sogenannten Identitätsmissbrauch verwenden Betrüger die Namen, Logos oder Kontaktdaten seriöser Unternehmen, um Vertrauen zu schaffen. Ziel ist es häufig, Anleger zur Überweisung von Geldern auf Konten der Täter zu bewegen.

Verbraucher sollten daher besonders aufmerksam sein, wenn sie unaufgefordert Anlageangebote erhalten oder zur schnellen Entscheidung gedrängt werden. Auch ungewöhnlich hohe Zinssätze können ein Warnsignal sein.

BaFin empfiehlt Prüfung der Zulassung

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste anbietet, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Anbieter ohne entsprechende Zulassung unterliegen nicht der laufenden Aufsicht der Behörde.

Ob ein Unternehmen über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Die Warnung wurde auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) veröffentlicht.

Anlegerinnen und Anleger sollten bei Festgeldangeboten, die per E-Mail beworben werden, besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Geldanlage die Identität des Anbieters sorgfältig überprüfen.

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