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BaFin warnt vor Websites 212platform-germany.com und 212trading.live

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Angeboten auf den Websites 212platform-germany.com und 212trading.live. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Besonders kritisch bewertet die BaFin, dass die Betreiber den Eindruck erwecken, ihre Angebote stünden in Verbindung mit der regulierten Trading 212 EU GmbH. Nach Angaben der Behörde handelt es sich dabei jedoch um einen Fall von Identitätsmissbrauch.

Kein Zusammenhang mit Trading 212

Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass weder die von ihr beaufsichtigte Trading 212 EU GmbH noch andere Gesellschaften der Trading-212-Unternehmensgruppe mit den genannten Websites in Verbindung stehen. Auch zur offiziellen Handelsplattform trading212.com besteht keinerlei Zusammenhang.

Nach Einschätzung der Aufsicht nutzen die Betreiber die Bekanntheit und Reputation des regulierten Unternehmens, um bei Anlegerinnen und Anlegern Vertrauen zu schaffen und ihre Angebote glaubwürdiger erscheinen zu lassen.

Identitätsmissbrauch als häufige Betrugsmasche

Der Missbrauch von Namen und Marken etablierter Finanzunternehmen gehört zu den häufigsten Methoden unseriöser Online-Anbieter. Dabei werden Logos, Firmennamen oder Unternehmensangaben verwendet, um den Eindruck einer behördlich überwachten und vertrauenswürdigen Plattform zu vermitteln.

Für Anleger kann dies erhebliche Risiken bergen, da die tatsächlichen Betreiber häufig anonym bleiben und nicht den gesetzlichen Anforderungen des Finanzaufsichtsrechts unterliegen.

Vorsicht bei Online-Handelsplattformen

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt eine solche Zulassung, sollten Anleger besonders vorsichtig sein.

Vor einer Kontoeröffnung oder Investition empfiehlt die BaFin, die Identität des Anbieters sorgfältig zu überprüfen und die Zulassung des Unternehmens in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht zu kontrollieren. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Plattformen mit bekannten Markennamen werben, die tatsächliche Verbindung zu diesen Unternehmen jedoch nicht eindeutig nachvollziehbar ist.

Warnung auf Grundlage des Kreditwesengesetzes

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Anlegerinnen und Anleger sollten bei Online-Brokern und Handelsplattformen grundsätzlich aufmerksam sein und keine Gelder überweisen, bevor die Identität des Anbieters und dessen aufsichtsrechtlicher Status zweifelsfrei geklärt sind.

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