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Staatsanwaltschaft Hechingen

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Hechingen

B114 VRs 28 Js 14658/​22

Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Albstadt vom 11.09.2024, rechtskräftig seit 18.02.2025, wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 61.400,00 € gegen den Verurteilten Emil Gheorghe angeordnet.

Dem Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Unbekannte Täter verkauften 2 Pkw, obwohl sie weder über die entsprechenden Pkw verfügten noch die Absicht hatten, diese zu übergeben. Die Geschädigten wurden aufgefordert, den Kaufpreis auf das Konto des Verurteilten Gheorghe zu überweisen. Der Verurteilte hob das Geld in bar ab und leitete es an unbekannte Täter in Rumänien weiter. Von dem Einziehungsbetrag in Höhe von 61.400,00 €, der auf das Konto des Verurteilten eingegangen war, konnten 39.168,82 € gesichert werden. Ein Teilbetrag des Einziehungsbetrages in Höhe von 37.000 € wurde von „Desguaces El Rubio SL“ überwiesen.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hechingen zum Aktenzeichen R112 VRs 28 Js 14658/​22 VA an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist form- und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Ansprüche auf Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt und nicht mehr Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an die Versicherung weiter.

Eine Erlöszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals vom Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

 

 

Walz, Rechtspfleger

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag beim Bundesanzeiger gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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