Für die FIBUNIA Buchhaltungsservice GmbH mit Sitz in der Boschstraße 3 in 89231 Neu-Ulm wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Neu-Ulm hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 208/25 den Insolvenzantrag einer Gläubigerin mangels Masse abgewiesen.
Das Insolvenzgericht kam zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. Gleichzeitig hob das Gericht die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf, da diese mit der Abweisung des Insolvenzantrags ihre rechtliche Grundlage verloren.
Die FIBUNIA Buchhaltungsservice GmbH ist beim Amtsgericht Memmingen unter der Handelsregisternummer HRB 21611 eingetragen. Geschäftsführende Gesellschafterin des Unternehmens ist Claudia Eigenwill.
Das Unternehmen war im Bereich der kaufmännischen Dienstleistungen tätig und bot insbesondere Buchhaltungs- und Büroservices für kleine und mittelständische Unternehmen an. Zu den typischen Leistungen eines Buchhaltungsdienstleisters gehören die laufende Finanzbuchhaltung, die Erfassung und Aufbereitung von Geschäftsvorfällen, die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, das Mahnwesen sowie vorbereitende Arbeiten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Gerade kleinere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbstständige greifen häufig auf externe Buchhaltungsdienstleister zurück, um administrative Aufgaben auszulagern und die eigene Verwaltung zu entlasten. Die Branche steht jedoch unter zunehmendem Wettbewerbsdruck durch Digitalisierung, Automatisierung und die Verlagerung vieler Prozesse in cloudbasierte Systeme.
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse gilt als schwerwiegendes Zeichen für die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens. Sie bedeutet, dass selbst die finanziellen Mittel für die Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens nicht vorhanden sind. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch die Aussichten auf die Realisierung offener Forderungen erheblich.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Neu-Ulm ist das Insolvenzeröffnungsverfahren beendet. In vergleichbaren Fällen folgt häufig zu einem späteren Zeitpunkt die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind oder keine neuen Umstände bekannt werden, die eine erneute Prüfung erforderlich machen.