Gleich zwei Immobilienunternehmen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen haben ihre beantragten Insolvenzverfahren nicht eröffnet bekommen. Sowohl die Söllner Immobilien UG (haftungsbeschränkt) aus Aschaffenburg als auch die Sorgenfrei Immobilien UG (haftungsbeschränkt) aus Essen scheiterten mit ihren Eigenanträgen, weil nach Auffassung der Gerichte nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Söllner Immobilien UG: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Hof hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 3/26 den Eigenantrag der Söllner Immobilien UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Bischbergstraße 36 in 63743 Aschaffenburg ist beim Amtsgericht Aschaffenburg unter der Handelsregisternummer HRB 16180 eingetragen. Geschäftsführerin ist Carola Donata Söllner.
Nach ihrem Unternehmenszweck war die Gesellschaft im Immobilienbereich tätig. Zu den typischen Geschäftsfeldern solcher Unternehmen gehören der Erwerb, die Entwicklung, die Vermietung sowie der Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Darüber hinaus werden häufig Beteiligungen an Immobilienprojekten gehalten oder Immobilienbestände verwaltet.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Hof vom 1. Juni 2026 endet das Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Sorgenfrei Immobilien UG: Eigenantrag ebenfalls erfolglos
Auch die Sorgenfrei Immobilien UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz im Wintersellweg 3 in 45309 Essen hat keinen Erfolg mit ihrem Insolvenzantrag gehabt. Das Amtsgericht Essen wies den am 15. Januar 2026 eingegangenen Eigenantrag im Verfahren 165 IN 12/26 mit Beschluss vom 28. Mai 2026 mangels Masse ab.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Essen unter der Handelsregisternummer HRB 28206 registriert. Geschäftsführer sind Lennart Stang und Anna Stang.
Nach den Registerangaben umfasste das Geschäftsfeld den An- und Verkauf von Immobilien, die Immobilienverwaltung, die Vermittlung von Immobiliengeschäften sowie die Vermittlung von Finanzierungen. Damit war das Unternehmen in mehreren Bereichen der Immobilienwirtschaft tätig und fungierte sowohl als Dienstleister als auch als Vermittler für Immobilien- und Finanzierungsgeschäfte.
Schwierige Lage in der Immobilienbranche
Die beiden Entscheidungen verdeutlichen die weiterhin angespannte Situation vieler kleiner und mittelgroßer Immobiliengesellschaften. Hohe Finanzierungskosten, gestiegene Bau- und Sanierungskosten, sinkende Transaktionszahlen sowie eine zurückhaltende Nachfrage haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Unternehmen der Branche wirtschaftlich belastet.
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass selbst die finanziellen Mittel zur Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens nicht mehr vorhanden sind. Für Gläubiger sind die Aussichten auf eine Befriedigung offener Forderungen in solchen Fällen regelmäßig gering.
Mit den Beschlüssen der Amtsgerichte Hof und Essen sind die jeweiligen Insolvenzeröffnungsverfahren beendet, ohne dass Insolvenzverfahren eröffnet wurden. In vergleichbaren Fällen folgt häufig später die Löschung der Gesellschaften aus dem Handelsregister, sofern keine verwertbaren Vermögenswerte mehr festgestellt werden.