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Excellence Consultancy Services UG: Insolvenzverfahren scheitert mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Excellence Consultancy Services UG (haftungsbeschränkt) wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3614 IN 3006/25 den Insolvenzantrag eines Gläubigers mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft war zuletzt unter der Anschrift Grunewaldstraße 49, 10825 Berlin registriert und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 184558 eingetragen. Als Geschäftsführerin wurde Adelaide Damete-Yeboa geführt.

Nach den Registerangaben war das Unternehmen im Bereich der Unternehmensberatung tätig. Solche Gesellschaften unterstützen Unternehmen typischerweise bei strategischen Entscheidungen, Geschäftsprozessen, Organisationsentwicklung, Projektmanagement, Markteintrittsstrategien, Personalfragen oder betriebswirtschaftlichen Optimierungen. Gerade kleinere Beratungsunternehmen arbeiten häufig projektbezogen und sind stark von einer kontinuierlichen Auftragslage abhängig.

Das Insolvenzgericht kam im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Gläubigerantrag mit Beschluss vom 20. April 2026 abgewiesen.

Eine Abweisung mangels Masse gehört zu den schwerwiegendsten Entscheidungen im Insolvenzrecht. Sie bedeutet, dass selbst die Finanzierung eines regulären Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch die Aussichten auf eine Realisierung offener Forderungen erheblich, da keine Insolvenzmasse zur Verteilung vorhanden ist oder diese nicht einmal die Verfahrenskosten deckt.

Die Entscheidung beendet das Insolvenzeröffnungsverfahren, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. In vielen vergleichbaren Fällen folgt anschließend die Eintragung der Vermögenslosigkeit sowie später die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine bislang unbekannten Vermögenswerte festgestellt werden.

Für Geschäftspartner und Gläubiger der Excellence Consultancy Services UG ist die gerichtliche Entscheidung ein deutliches Zeichen dafür, dass die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr ausreichend war, um ein Insolvenzverfahren durchführen zu können.

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