Für die Allergolabor AG mit Sitz in der Hohe Bleichen 10 in 20354 Hamburg wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Hamburg ordnete im Verfahren mit dem Aktenzeichen 67a IN 126/26 am 3. Juni 2026 um 11:23 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nils Krause aus Hamburg bestellt. Gleichzeitig verfügte das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, offene Forderungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu begleichen. Die Maßnahme dient der Sicherung des Unternehmensvermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Die Allergolabor AG ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 106292 eingetragen. Vorstand der Gesellschaft ist Marco Krefter.
Nach den veröffentlichten Unternehmensangaben war die Gesellschaft im Bereich der allergologischen Diagnostik und medizinischen Dienstleistungen tätig. Das Unternehmen verstand sich als „allergologische Navigationshilfe für Ärzte“ und bot unter anderem die gemeinsame Nutzung von Laboreinrichtungen sowie Dienstleistungen rund um allergologische Untersuchungen und Diagnostik an. Ziel solcher Angebote ist es, niedergelassene Ärzte und medizinische Einrichtungen bei der Diagnose und Behandlung allergischer Erkrankungen zu unterstützen.
Die Allergologie gehört zu den spezialisierten Bereichen der Labormedizin und beschäftigt sich mit der Diagnose von Allergien, Unverträglichkeiten und immunologischen Reaktionen. Laborunternehmen in diesem Bereich arbeiten häufig mit Arztpraxen, Kliniken und medizinischen Versorgungszentren zusammen und stellen diagnostische Verfahren sowie Auswertungen zur Verfügung.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird untersuchen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, wie die Vermögenssituation der Gesellschaft einzuschätzen ist und ob eine Fortführung oder Sanierung des Geschäftsbetriebs möglich erscheint.
Für Ärzte, medizinische Einrichtungen, Geschäftspartner und Gläubiger bedeutet die Entscheidung zunächst, dass die Gesellschaft nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist und wesentliche Vermögensverfügungen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedürfen.
Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob die Allergolabor AG ihren Geschäftsbetrieb fortführen kann, wird das Amtsgericht Hamburg nach Abschluss der nun laufenden Prüfungen entscheiden.